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tärinnen betraten durch dieses Fenster die derzeitigen Räumlichkeiten des Ermittlungsausschusses. Als Zeuge wurde der ca. eine Stunde später erscheinende Hausmeister (nach Ausweiskontrolle) zugelassen. Nach erfolgloser Suche nach "Beweismaterial" gegen die "Verantwortlichen des Ermittlungsausschusses" bzw. vergeblichen Aufspürens eines Gedächtnisprotokolls, brachen die im Dienst des Staates stehenden Personen ihre Aktion ab und verließen den Ort wieder durch das Fenster. Nur der Hausmeister benutzte, wie unter zivilisierten Menschen üblich, die Tür. Sie hinterließen zwei Durchsuchungsbeschlüsse - beide von Anfang August - nebst den dazugehörigen Durchsuchungsprotokollen. Für einen der Durchsuchungsbeschlüsse mußte sogar das Landgericht bemüht werden, nachdem das Amtsgericht den Erlaß eines derartigen Beschlusses abgelehnt hatte. Für drei von ihnen geführte Telephongespräche hinterließen sie außerdem 0,70 DM.

Ergebnis: Es wurden zwei Schlösser geknackt und eine Fensterscheibe zerdeppert. Um gegenüber ihren Dienstherren nicht mit leeren Händen dazustehen, beschlagnahmten sie belanglose Nebensächlichkeiten, z. B. die in Anlage beigefügten Formblätter (zur Erstattung vorformulierter Strafanzeigen).

Stellungnahme: Wir möchten uns für unsere Abwesenheit entschuldigen, unsere Geschäftszeiten sind von 20.00 bis 22.00 Uhr und nicht, wie fälschlicherweise angenommen, von 8.00 bis 10.00 Uhr. Ihr destruktives Eindringen müssen wir allerdings aufs schärfste verurteilen. Wir sehen es als selbstverständlich an, daß Sie ohne weitere Aufforderung den Schaden am Gatter des Mehringhofes beheben und die zerschlagene Fensterscheibe ersetzen lassen oder uns mitteilen, zu wessen Händen wir die Rechnung schicken können. Eine Frist von 14 Tagen sei hiermit gesetzt. Weitere Rechtsmittel behalten wir uns vor. Die von Ihnen ehrlicherweise hinterlassenen 0.70 DM für drei geführte Telefongespräche übersteigen die entstandenen Kosten um 0.01 DM. Diesen Betrag möchten wir Ihnen überweisen und bitten um Mitteilung einer Kontonummer. Sollte eine Überweisung innerhalb von 14 Tagen nicht möglich sein, so werden wir den zuviel bezahlten Betrag unserem Spendenkonto gutschreiben.

Wir können uns allerdings des Eindrucks nicht erwehren, daß Sie Ihre Berührungsängste, die Sie bisher mit uns hatten, mit dem heutigen Tage erfolgreich überwunden haben. Während Sie bisher nur über informelle Kanäle wie Telephon oder Zivilbeamte mit uns in Kontakt getreten sind, so haben Sie mit Ihrem heutigen Besuch bei uns endgültig für klare Verhältnisse gesorgt. Wir betrachten uns somit als diplomatisch anerkannt und können den weiteren Auseinandersetzungen mit Ihnen guten Mutes entgegensehen. Übrigens, Ihr Besuch bedeutet für uns selbstverfreilich eine Anerkennung unserer Arbeit und zugleich eindringliche Aufforderung, diese zum Teil mit Mühen behaftete Arbeit fortzusetzen und zu intensivieren.

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für den Beweis bedanken, daß unsere bisher vorgenommenen Maßnahmen zur Diebstahlssicherung wirksam sind und verbleiben auf ein hoffnungsvolles Nimmerwiedersehen

Ihr Ermittlungsausschuß

 

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