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weil man sagt, irgendeiner muß es haben, sondern das staatliche Gewaltmonopol läßt sich nur dadurch rechtfertigen, daß man sagt, der Staat ist der einzige oder ist die einzige Institution, wo gewährleistet ist, daß Gewalt rechtmäßig und ohne Willkür angewendet wird. In dem Moment, wo der Staat Gewalt unrechtmäßig und willkürlich anwendet, ist damit die moralische Voraussetzung für das staatliche Gewaltmonopol weggefallen. In dem Moment, wo der Staat unrechtmäßig und willkürlich handelt, gerade bei der Gewaltanwendung, wird der Staat zu, einer ganz normalen Bürgerkriegspartei und verliert im Grunde genommen die neutrale Position über den anderen Parteien, d.h. also mit solchen Polizeieinsätzen wird nicht nur die Frage der Rechtsstaatlichkeit berührt, sondern die Legitimation der bestehenden staatlichen Ordnung überhaupt.

Wenn man als Abgeordneter Repräsentant dieses Staates ist, da kann einem natürlich bei solchen Dingen angst und bange werden, weil dies durchaus ein staatlicher Beitrag ist zum Abgehen von einer friedlichen Ordnung in unserem Staat zu einem auch vom Staat selbst geförderten Bürgerkrieg."

 

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