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weil man sagt, irgendeiner muß es haben, sondern das staatliche
Gewaltmonopol läßt sich nur dadurch rechtfertigen, daß
man sagt, der Staat ist der einzige oder ist die einzige Institution,
wo gewährleistet ist, daß Gewalt rechtmäßig und
ohne Willkür angewendet wird. In dem Moment, wo der Staat Gewalt
unrechtmäßig und willkürlich anwendet, ist damit die moralische
Voraussetzung für das staatliche Gewaltmonopol weggefallen. In dem
Moment, wo der Staat unrechtmäßig und willkürlich handelt,
gerade bei der Gewaltanwendung, wird der Staat zu, einer ganz normalen
Bürgerkriegspartei und verliert im Grunde genommen die neutrale Position
über den anderen Parteien, d.h. also mit solchen Polizeieinsätzen
wird nicht nur die Frage der Rechtsstaatlichkeit berührt, sondern
die Legitimation der bestehenden staatlichen Ordnung überhaupt. Wenn man als Abgeordneter Repräsentant dieses Staates
ist, da kann einem natürlich bei solchen Dingen angst und bange werden,
weil dies durchaus ein staatlicher Beitrag ist zum Abgehen von einer friedlichen
Ordnung in unserem Staat zu einem auch vom Staat selbst geförderten
Bürgerkrieg." |
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