Juristische Entscheidungen

Der Bundesgerichtshof entscheidet am 4. August 1995 (2 Bis 183/91-3 StB 31195), die Anklage nach § 129 zuzulassen. Die Anklage nach § 129a wird fallengelassen.

Die Entscheidung des BGH besagt, daß das Plakat "Kampf der Klassenjustiz" sowie die Broschüre "Verbotene Kunst" nicht den Straftatbestand nach § 129 a erfüllt. Es bleibt jedoch noch das Plakat "Stoppt den Staatsterrorismus - schlagt zurück!". Die Ermittlungsbehören wollen es als Aufforderung zu Straftaten (schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit einem schweren Fall von Körperverletzung) abgeurteilt sehen. Erst mit der endgültigen Einstellung des Verfahrens am 16. September 1996 fällt auch die Kriminalisierung dieses Plakates unter den Tisch.

Wesentliche Staatsschutzaktionen gegen KuK im Überblick

1985: Kriminalisierung der Entwurfskizze zum Bild "In Vorbereitung der Kämpfe". Begründung:

Aufforderung zu Straftaten und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Ein Plakat und Flugblätter mit der Abbildung der Skizze werden juristisch verfolgt.

1986 Am Abend des 1. Dezember 1986 umstellen mehrere Polizeihundertschaften das Jugendzentrum Innenstadt und stürmen das Gebäude. Das Ölgemälde "Die indirekte Perspektive oder in Vorbereitung der Kämpfe" wird von einem Polizisten mit dem Stiefel eingetreten.

1988 werden das Plakat "Wir schlagen die Faschisten - den Kampf selbst organisieren", mit dem zur Demonstration gegen das FAP Schulungszentrum in Mackenrode bei Göttingen am 7. Mai 1988 aufgerufen wird, und das Plakat "Alle werden fallen", das zur Demonstration gegen ein alljährlich stattfindendes Militaristen- und Revanchistentreffen in Göttingen am 9. September 1988 mobilisiert, verfolgt. Als juristischer Vorwand dient bei beiden Plakaten der § 303 StGB, "Aufruf zu Straftaten". Wegen des Plakates "Wir schlagen die Faschisten" wird zudem ermittelt, weil die beiden Faschisten Karl Polacek (FAP) und Hans-Michael Fiedler (NPD) Klage eingereicht haben. Die beiden fühlen sich durch die Bezeichnung "Faschisten" verunglimpft.

1989: Das Plakat "Sabotiert die Wahlen" entstanden im Zusammenhang mit der Europawahl 1989, wird bei einer Plakatier-Aktion in Hamburg beschlagnahmt. Es wird als Aufforderung zu Straftaten interpretiert.

1990/91: Während einer AgitProp-Aktion am 2. Oktober 1990, dem Vorabend der "Wiedervereinigung", werden tausende von 100-Mark-Scheinen auf dem Marktplatz in Göttingen verteilt. Zu sehen ist auf diesen Scheinen unter anderem ein Neandertaler und eine Banane. Für die Ermittlungsbehörden ein Anlaß, Verfahren wegen Herstellens und Verbreitens von Falschgeld ein zuleiten.

1992: Selbstverständlich wird KuK auch vom Verfassungsschutz beobachtet. In verschiedenen Verfassungsschutzberichten der Länder des Jahres 1992 sind KuK-Plakate abgedruckt. Das Kapitel über die Autonomen im Verfassungsschutzbericht 1991 des Landes Niedersachsen endet mit den Sätzen: "Aus diesem Bereich stammen in Göttingen zahlreiche Initiativen zum ,antifaschistischen Kampf'. Dabei bestehen enge Verbindungen zu der 'Initiative KuK (Kunst und Kampf)'." Bei der Agitprop-Aktion am Abend des 2. Oktober wird ein Schnittmusterbogen für einen Polizeihampelmann mit der Überschrift "Ich bin ein blöder Hampelmann und jeder kommt und zieht mal dran!" verteilt, was Ermittlungen wegen Verunglimpfung und Beleidigung der Polizei nach sich zieht.

1993: Im Juli observiert die Polizei das Malen eines Ölbildes in Göttingen. Nach einem Fernsehbericht über eine KuK-Ausstellung im August fordert das LKA die Herausgabe des gesamten Filmmaterials von der Fernsehjournalistin.

1994: Bei der Großrazzia am 5. und 6. Juli gegen die Autonome Antifa (M) finden unter anderem KuK-Arbeiten das besondere Interesse der Ermittler. Plakate, Postkarten, Ölbilder und anderes werden beschlagnahmt. Wegen des Plakates "Kampf der Klassenjustiz" kommt es zur Anklage nach § 129 a, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

1995: Im Januar 1995 wird das Beiheft zur Ausstellung "Verbotene Kunst" kriminalisiert. Die Broschüre soll den Straftatbestand "Werbung für eine terroristische Vereinigung" erfüllen. Ende Mai werden zwei Antifaschisten im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die Autonome Antifa (M) angeklagt, die alleinigen Betreiber der Initiative KuK zu sein.

1996 Das Plakat "Stoppt den Staatsterrorismus - schlagt zurück!" wird wegen Aufforderung zu Straftaten, in diesem Fall zu schwerem Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, zur Anklage gebracht. Am 16. September 1996 werden die Anklagen gegen die Autonome Antifa (M) und damit auch gegen KuK eingestellt.

1997: Die seit 1995 durch die Bundesrepublik wandernde Ausstellung "Verbotene Kunst" wird regelmäßig von Polizei und Verfassungsschutz durch Beamte in Zivil überwacht.