2. Reformorientierte wohnungs- und
strukturpolitische Lösungsansätze in Düsseldorf
- Die Instrumentarien, über die die Stadt im Rahmen ihrer
Planungshoheit verfügt (z.B. bei der Festlegung von
Sanierungsgebieten, Entwicklungsbereichen, Rahmenplänen
etc.) müssen konsequent im Interesse aller
BürgerInnen und einer intakten Umwelt angewendet werden.
[1598]
- Eine Information und Beteiligung der BürgerInnen
über bzw. an Planungen muß über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus erfolgen. [1599]
- Bestehende Gesetze gegen Zweckentfremdung (Leerstand,
Umwandlungen von Wohnraum in Büros) müssen konsequent
angewendet werden.
- Der Ausbau kommunaler Wohnungsbauprogramme muß betrieben
werden. Vorrang hat dabei der Bau von Wohnungen nach
ökologischen, ressourcenschonenden Prinzipien (siehe
unten). [1600]
- Leerstehender Büroraum wird in Wohnraum umgewandelt.
[1598] Vgl. Kap. B.II.4. (Die Suche nach Alternativen).
[1599] Vgl. Kap. C.II.1.3.3 (1968 ff.: MieterInnenproteste,
Hausbesetzungen und halbherzige Reformen).
[1600] Vgl. Kap. B.I.2 (Wohnung als Menschenrecht).
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