2.5 Die Stadtsanierungs- und Entwicklungsphase

2.5.1 1. Phase (Ende 60er-Anfang 70er): Massive Ansiedlung großer Dienstleistungsbetriebe

Waren die 50er und 60er Jahre weitestgehend von dem Wiederaufbau und dem weiteren Ausbau der Stadt gekennzeichnet, so bringen die 70er eine Wende der städtebaulichen Entwicklung. Wie schon erwähnt, findet Ende der 60er Jahre das so genannte ‘Wirtschaftswunder’ sein Ende. Wurde bislang durch rapide wachsende Einnahmen vielfach ‘aus dem Vollen’ geschöpft, so ist ab dem neuen Jahrzehnt “ eine erhebliche Streckung des weiteren Mitteleinsatzes und eine strenge Überprüfung der Prioritäten erforderlich .”[504] Die Stadt versucht, mit den knapper werdenden Mitteln diesem Trend entgegenzuwirken, indem sie diese gezielter dafür einsetzt, neues Kapital an die Stadt zu binden.
Neues Kapital finden die Städte in der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe.
In Düsseldorf waren “ die Entscheidungen schon längst zugunsten der Landeshauptstadt eines Industrielandes, für den Banken-, Börsen- und Handelsplatz gefallen [505]. So geht es hier in erster Linie um die Ansiedlung des Dienstleistungsgewerbes (tertiärer Sektor). Dienstleistungsbetriebe sind auch willens, ihren Standort in die Landeshauptstadt zu verlegen, sofern sie dort einen günstigen, das heißt innenstadtnahen Standort finden bzw. zur Verfügung gestellt bekommen, der für die Errichtung ihrer Verwaltungs- bzw. Büroräume notwendig scheint.
In der Innenstadt ist jedoch für die großflächige Ansiedlung neuer Betriebe kein Platz mehr. So nimmt man zunächst seitens der Stadt Vorüberlegungen der Umstrukturierung innenstadtnaher Bereiche von Wohn- zu Büroraum in Angriff. “ Diese Entwicklung von der Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Karlstadt, Pempelfort, Friedrichstadt, Unterbilk) zum Innenstadtrand entspricht den Zielen des Flächennutzungsplanes von 1961 .(1961 !!!; d.V.)” [506]
Diese neue Phase der Stadtentwicklung wird in einer vorbereitenden Bauleitplanung von 1975 folgendermaßen bewertet: “ Es wird angesichts vieler veränderter Merkmale nicht mehr so sehr die ‘Stadtentwicklung’ sein, die die kommenden Jahre und Jahrzehnte füllen wird, als vielmehr der Prozeß, der besser mit ‘Stadtumbau’ bezeichnet werden sollte. Da die notwendige Neutralisierung des bisher im allgemeinen verwendeten Begriffes ‘Stadtentwicklung’ im Sinne einer Stagnation oder gar Rezession schwierig ist, weil ‘Entwicklung’ in der Regel mit ‘Zuwachs’ gleichgesetzt wird, sollte die nunmehr begonnene Phase der Konsolidierung zweckmäßigerweise eben eher als ‘Stadtumbau’ bezeichnet werden. [507] Es steht also an, die Gebiete des Innenstadtrands ‘umzubauen’.

2.5.1.1 Die Stadtteilumwandlung am Beispiel von Düsseldorf -Friedrichstadt

Eines der markantesten Beispiele für diese hemmungslose Umwandlung von Wohn- in Büroraum findet man in Friedrichstadt.
Für die Umwandlung Friedrichstadts ist maßgeblich die Westdeutsche Landesbank verantwortlich. Sie ist eine Art Dachverband der Sparkassen und ‘Hausbank’ des Landes Nordrhein Westfalen. Anfang der 70er Jahre errichtet sie ihren Hauptsitz am Kirchplatz. Für diesen Bürokomplex werden einige Wohnhäuser in der Elisabethstraße abgerissen.
Nachdem dieser Glaspalast erstellt ist, macht sich die West-LB daran, Tochter- bzw. betriebsnahe Unternehmen in ihrer Umgebung anzusiedeln. So entstehen in ihrer Nähe die Verwaltungsbauten der Landesbausparkasse (LBS) und der Rheinisch-Westfälischen-Immobilien-Anlage-Gesellschaft (RWI). Als nächstes baut die West-LB an der Ecke Reichsstraße/Elisabethstraße ihre Girozentrale. Für diesen sieben-geschossigen Bau werden vier Grundstücke geräumt. Nachdem der Bankriese die Häuser Nr.30-54 auf der Friedrichstraße aufgekauft hatte, erwirbt er ebenso das Dominikanerkloster auf der Rückseite der Elisabethstraße. Nun hat man alle Grundstücke, reißt die Häuser und das Kloster ab und erstellt an gleicher Stelle einen neuen Verwaltungskomplex der Westdeutschen Landesbank. Den angrenzenden Häuserblock teilen sich der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, die Rheinische Sparkassenakademie, die West-LB, die öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt und die Provinzial. [508]
An Stelle des hier einst lebendigen Wohnviertels wird heute das Bild der auf den Kirchplatz zulaufenden Friedrichstraße durch eine Reihe, vor allem in den 1970er Jahren entstandener, lebloser Stahl- und Glasfassaden bestimmt. [509]
Interessant und aussagekräftig bezüglich der Umgestaltung eines ganzen Stadtteils durch eine Bank ist deren Verknüpfung zur Politik. So sind die Westdeutsche Landesbank und die Provinzial “ nicht nur an der Westdeutschen Bauträger GmbH (...) beteiligt, sondern auch an der Landesentwicklungsgesellschaft NRW für Städtebau, Wohnungswesen und Agrarordnung.” [510]
Von 1956 bis 1985 werden in Düsseldorf 500 Gebäude mit über 2 Millionen Quadratmetern Büronutzfläche neu erstellt. Der Hauptstandort der Büroneubautätigkeiten ist der Innenstadtbereich, obwohl - aufgrund vermehrten Platzmangels - seit Mitte der 60er Jahre die angrenzenden Stadtteile verstärkt mit einbezogen werden.
1956 - 1965 : Ø 30.900 qm/Jahr
1966 - 1975 : Ø 85.000 qm/Jahr
1976 - 1985 : Ø 94.000 qm/Jahr [511]
Der stete Anstieg des Büroneubaus läßt sich der folgenden Tabelle entnehmen.

2.5.2 2. Phase (70er Jahre): Stadtteilsanierungsprogramme

Im Jahre 1969 wird das Finanzreformgesetz durchgesetzt. Dieses beinhaltet, daß “der Anteil der Gemeinden an der Gewerbesteuer verringert [wird]. Dafür wurden sie an der Einkommenssteuer beteiligt.” [512] Diese auf den ersten Blick hin unscheinbar wirkende Gesetzesnovellierung hat jedoch ein stadtplanerisches Umdenken zur Konsequenz. Die bis dato 100%ig eingenommene Gewerbesteuer wird am Arbeitsplatz bezahlt. Die Einkommensteuer jedoch am Wohnort. Daraus folgt, daß die Gemeinden bislang hauptsächlich an der Ansiedlung von Gewerbebetrieben interessiert waren. Die Verbesserung der Wohnsituation bzw. die Bemühungen der Städte Bevölkerungsabwanderungen ins Umland zu stoppen waren nicht zu verzeichnen [513]. Durch die Finanzierungsänderung sind die Städte nun zusätzlich daran interessiert, daß möglichst viele, einkommensstarke BürgerInnen innerhalb ihrer Stadtgrenzen wohnen.
Vor dem Hintergrund, daß nicht nur die Gewerbebetriebe für die Stadt Geld bedeuten, sondern jede(r) einzelne(r) Bürger und Bürgerin, der oder die der Stadt verloren geht, Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen von durchschnittlich 90.000 DM [514] jährlich bedeuten, bekommen die sinkenden EinwohnerInnenzahlen Düsseldorfs seit 1962, plötzlich eine außerordentliche Wichtigkeit für Rat und Verwaltung. Diese sinkenden EinwohnerInnenzahlen setzen sich erstens aus einem Sterbefallüberschuß [515] und zweitens aus einem “ Wanderungsverlust zugunsten der Umlandgemeinden (fast ausschließlich abwandernde Deutsche), der in den letzten Jahren eine außerordentliche Höhe erreicht hatte” [516] zusammen. Nun will man verhindern, daß weiter diejenigen Menschen aus Düsseldorf weg ins ‘grüne’ Umland abwandern, die es sich leisten können. [517] Zudem besteht seit 1971 für Kommunen die Möglichkeit im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes [518] Mittel für die Sanierung von Altbausubstanz zu erhalten. [519]
Die Stadt sieht die Ursachen der Abwanderung in “ den dichtbebauten Wohn- und Mischgebieten in und um die Innenstadt.” [520] Um diese Ursachen zu bekämpfen gibt der Rat am 30. Oktober 1975 den Auftrag, ein Entwicklungsprogramm für die Innenstadt mit folgenden Zielvorstellungen zu erarbeiten.
Ziel 1: Verhinderungen weiterer Bevölkerungsverluste in der Innenstadt durch Verbesserung der vorhandenen Wohnverhältnisse
Ziel 2: Förderung von Arbeitsplätzen an geeigneten Standorten
Ziel 3: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse des Individualverkehrs
Ziel 4: Öffentlichkeitsarbeit[521]
Ob diese Zielvorstellungen realisierbar sind, soll das Planungsamt für Unterbilk untersuchen. Einbezogen werden sollen sowohl die Bereiche um die Harold-, Friedrichstraße und den Bilker Bahnhof als auch der Unterbilker Bahnhof und Teile des Hafens. [522]
Es ist das erste Mal in der Stadt, daß Entwicklungspläne für Stadtteile erstellt werden. “ Dem STEP Unterbilk kommt deswegen die Bedeutung der Erprobung einer Methode zu, die in ähnlicher Weise für andere Stadtteile, Stadtbezirke oder Problemgebiete angewandt werden kann.” [523]
Das Planungsamt legt 1977 (inoffiziell 1976) erstmals dieses Stadt Teil Entwicklungs Programm Unterbilk, kurz STEP oder STEP-U, vor. Daraus geht hervor, daß die Zielvorstellungen des Stadtrates in einzelnen Bereichen zu folgenden Konflikten führen: “ Die Verbesserung der Wohnverhältnissen bedeutet unter anderem eine Steigerung der dem einzelnen verfügbaren Wohnungsfläche.(...) [Dieses bedeutet, daß] eine gleichbleibende Einwohnerzahl ausgeschlossen [ist]. Weiter bedeutet die Verbesserung der Wohnverhältnisse (...) [eine] Verminderung des Nutzflächenangebotes und damit auch der Einwohnerzahl.” [524]
Trotz dieses Zielkonflikts, beschließt der Rat der Stadt Düsseldorf am 13. April 1978 das Stadtteilentwicklungsprogramm-Unterbilk, welches nun grob skizziert werden soll.

2.5.2.1 Stadtteilsanierung und SpekulantInnentum am Beispiel Düsseldorf-Unterbilk (Das Stadtteilentwicklungsprogramm STEP-U)

Die Vorlage des Planungsamtes, auf Grundlage der Zielvorstellungen des Stadtrates, teilt den Stadtteil - nicht nur farblich - in Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete auf.
Unterbilk soll weiterhin Aufgaben der City (Gewerbe) und eines innerstädtischen Wohngebietes wahrnehmen. Allerdings müssen zwischen Wohnen und Gewerbe klare Verhältnisse geschaffen werden” [525]
Im gesamten Bereich zwischen Elisabethstraße und Talstraße bzw. Königsallee und in deren deren angrenzenden Bereichen sollen weitere Dienstleistungsbetriebe und Büros entstehen. Um den Bilker-Bahnhof sollen ebenso wie auf dem langfristig umzugestaltenden Containerbahnhof Gewerbebetriebe ansiedeln und ein Stadtteilzentrum entstehen. Die Ränder aller großen Durchgangsstraßen werden von ehemals reinen Wohn- zu Mischgebieten umgewandelt, da durch die wachsende Lärmbelästigung des Verkehrmehraufkommens kein ruhiges Wohnen mehr möglich ist. “ An der Völklingerstraße und am künftigen S-Bahnhof Unterbilk sind weitere Büros und Dienstleistungsbetriebe möglich” [526]
In den ‘Wohnsicherungsgebieten’ soll dem Wohnen Priorität eingeräumt werden. Unter anderem sind hier verkehrsberuhigte Zonen und Straßenumbaumaßnahmen geplant, die keine freie Durchfahrt ermöglichen.
Um dieses zu erreichen, sollen z.B. im Bereich südliche Konkordiastraße Trümmergrundstücke freigelegt werden, erhaltenswerte Gebäude modernisiert, neue Wohnungen und eine Kindertagesstätte gebaut werden. Fürstenwall, Elisabethstraße, Bilker Allee, Lorettostraße, sowie Völklinger Straße, Gladbacher Straße, Bahntrasse und Hammerstraße sollen verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet werden. Es ist vorgesehen, den Baumbestand, besonders in den verkehrsberuhigten Bereichen, zu steigern. Spielplätze sollen in den Bereichen Martinstraße, Konkordiastraße, Friedrichstraße, Wissmannstraße und Düsselstraße angelegt und insgesamt besser ausgestattet werden. Sowohl zwei neue Kindertagesstätten, auf dem Lahnweg und der Konkordiastraße, als auch eine Sporthalle und eine Freizeiteinrichtung an der Brückenstraße sind geplant.
Zudem soll der Stadtteil “ entkernt[527] werden. Das heißt Kleingewerbebetriebe, die vielfach in Innenhöfen von Wohnblocks angesiedelt sind, sollen aus dieser bürgerInnennahen Umgebung ausgesiedelt werden. Damit soll erstens eine “ Minderung von Geruch und Lärm (...) [und zweitens] eine Reduzierung der Baudichte und Überbauung von Grundstücken” [528]
erreicht werden. Die Achsen entlang der Friedrichstraße und der Völklinger Straße sowie das Viertel an der Haroldstraße werden ausdrücklich für Büros und Läden des Dienstleistungsgewerbes ausgeschrieben.
Aufgrund dieser Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen auf der Friedrichstraße, Elisabethstraße, Neusser Straße, Lorettostraße, Haroldstraße und der Herzogstraße merklich verschärfen.
Um diesem zu entgegnen soll die Kapazität der Straßen erhöht werden, indem das Parken zukünftig nicht mehr erlaubt sein wird.
Kurzfristig soll eine exemplarische Sanierung in einem eng abgegrenzten Bereich (“ Nord-östlich der Martinskirche zwischen Lorettostraße im Westen, Fürstenwall und Düsselstraße im Norden, Konkordia-, Frieden- und Kronprinzenstraße im Osten und Bahntrasse im Süden” [529]) umgesetzt werden, um mit dieser “ modellartig die Möglichkeiten einer Verbesserung der Wohnverhältnisse zu erproben und als Anreiz für weitere Sanierungen auf Privatinitiative darzustellen.” [530]
Ausschlaggebend für den STEP war für die Stadt offiziell die große Abwanderung aus dem Stadtteil. Um dieser entgegenzuwirken soll der Stadtteil ‘aufgewertet’ werden. Der STEP selbst besagt jedoch, daß mit einer Aufwertung und Modernisierung der derzeitige Wohnraumbestand nicht gehalten werden kann. Dieser Widerspruch zeigt, daß es tatsächlich nicht um die quantitative Abwanderung von Bevölkerungsteilen geht.
Unterbilk ist ein Stadtteil, in dem überdurchschnittlich viele ältere Menschen (24,1% zu 21,4% gesamte Stadt) wohnen, der AusländerInnenanteil mit 13,3% übersteigt den der Stadt um 2,6% und in “ Unterbilk wohnen weniger Selbständige, Angestellte und Beamte, jedoch mehr Arbeiter und Rentner” [531] Die Häuser in Unterbilk gehören zum großen Teil Einzelpersonen [532], vielfach RentnerInnen, denen diese Wohnhäuser als Altersabsicherung dienen. Da Unterbilk im Krieg kaum zerstört wurde, sind sehr viele alte Häuser erhalten. So sind rd. 40% der Häuser vor 1948, 30% vor 1918 erbaut worden. Nach dem Krieg sind ca. die Hälfte aller Neubauten aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus errichtet worden. [533]
Düsseldorfer Makler beklagen die schlechte Ausstattung und Lage: “ Viele Wohnungen sind wegen der schlechten Ausstattung und Lage nur an Ausländer vermietbar.” [534]
Der Stadtteil bietet sich, insbesondere durch die günstigen Mieten [535], besonders für sozialbenachteiligte Bevölkerungsgruppen an, die nicht in der Lage sind, die hohen Mieten von Neubauten oder sanierten Altbauten zu bezahlen.
Der STEP-Unterbilk besagt, daß die “ Moderniesierungsvorhaben häufig am Widerstand der Mieter” [536] scheitern. Nicht aber gesagt wird, daß die MieterInnen nicht gegen eine Moderniesierung der Häuser und einer Aufwertung des Stadtteils sind, weil ihnen dieses aus ‘irgendwelchen Gründen’ nicht gefallen würde, sondern viele den höheren Mietzins nach einer Modernisierung nicht mehr bezahlen können. Denn diese Konsequenz hat eine Sanierung zur Folge. “ Eine Aufwertung des Stadtteils, also eine Verbesserung der Wohnlage, würde höhere Mietrichtwerte zur Folge haben und, wirtschaftlich gesehen, Wohnungsmodernisierungen interessanter machen.” [537] Doch wenn nicht für die derzeitigen MieterInnen, dann stellt sich die Frage: für wen interessanter machen? Interessanter für erstens diejenigen, die die höheren Mieten bezahlen können und zweitens diejenigen, die mit der Spekulation von Wohnhäusern Profite machen - SpekulantInnen, MaklerInnen, Immobilienfirmen und dergleichen.
Die Spekulation mit Wohnraum wird in Bilk immer deutlicher. Anhand eines Beispiels wollen wir nun aufzeigen, mit welchen Machenschaften und mit welcher Brutalität SpekulantInnen im Rahmen eines Stadtteilentwicklungsplans - wie das STEP-U - vorgehen. Welche persönlichen Schicksale dadurch besiegelt werden, soll anhand des Beispiels Elisabethstraße 71 explizit aufgezeigt werden.

2.5.2.2 Das Spekulationsobjekt Elisabethstr. 71

Bis zum März 1978 wohnen in dem 1903 erbauten Gebäude in der Nähe des Kirchplatzes zwölf Mietparteien. Die meisten MieterInnen wohnen hier schon über 20 Jahre, vier über 80-jährige Frauen sogar schon über 40 Jahre. [538] “Doch nicht nur wegen der niedrigen Mieten wohnten besonders die älteren gern dort. Aus ihrer Hausgemeinschaft war im Laufe der Jahre ein wenig Lebensgemeinschaft geworden. Franziska Schuster, Änne Trauwald, Agnes Miszewski und Mathilde Roesner kauften füreinander ein, sahen gegenseitig bei sich nach dem Rechten und verbrachten auch manchen Fernsehabend gemeinsam.” [539]
Im Zuge des Stadtteilentwicklungsprogramms Unterbilk erwirbt die Kommanditgesellschaft ‘actio domus’ am 7. April 1978 von den Erben der verstorbenen Besitzerin das Haus “ um es in exklusive Eigentumswohnungen umzuwandeln” [540] Anschließend sollen diese gewinnbringend veräußert werden.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist jedoch nach dem geltenden Mietrecht kein Kündigungsgrund. Und eine Eigenbedarfsklage der neuen EigentümerInnen dauert viele Jahre, vorausgesetzt sie klagen auf Eigenbedarf. Dieser Umstand ist auch der ‘actio domus’ bekannt. Deshalb startet sie “ eine Kampagne, die im Laufe von zwei Jahren zur völligen Räumung des Hauses führt, ohne daß eine einzige Kündigung rechtskräftig geworden wäre.” [541]
Die Verwaltungs GmbH &Co Kommanditgesellschaft ‘actio domus’ war erst wenige Monate zuvor von dem 24jährigen Christian Stein gegründet worden. Sechs Tage nachdem der Verkauf des Hauses in der Düsseldorfer Kanzelei des Notars Dr. Vogel ‘perfekt’ gemacht wurde, erhalten die MieterInnen der Elisabethstraße 71 das erste Einschreiben der ‘actio domus’.
Den MieterInnen wird mitgeteilt, daß bereits “ im Laufe dieses Jahres nach Teilabbruch, Umbauarbeiten und Modernisierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang durchgeführt werden müssen (...), wir im Hinblick auf eine zügige Durchführung (...) Ihre Wohnung [mehrfach (a.a.O.)] betreten werden müssen (...) [und] daß die derzeitigen Mieten (...) auf DM 14.--/qm [bislang DM 5,--/qm [542]] stellen werden.” [543] Der Brief schließt mit dem freundlichen Angebot, daß “ wir uns [die ‘actio domus’; d.V.] in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen werden, um sie kennenzulernen und anstehende Fragen zu besprechen.” [544]
Am 30. Mai 1978, also nur 2 Wochen später ist in einem erneuten Brief zu lesen: “ Die anstehende Urlaubszeit gibt Anlaß Sie aufzufordern, uns unverzüglich und unaufgefordert die Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung und Wohnungskeller zu übergeben (...). Wir weisen Sie darauf hin, daß Ihnen bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung die uns entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.” [545]
Innerhalb von nur einem Monat schickt von Stein fünf Briefe ähnlichen Inhalts an die verschreckten MieterInnen. Fast täglich sind Handwerker im Haus. Sie vermessen das Gelände und entnehmen Gesteinsproben. Baupläne bleiben für die MieterInnen sichtbar im Haus liegen. Eine Mieterin dazu: “ Durch die häufigen Ausmessungen im Treppenhaus, in meiner Wohnung, die Verschmutzung und ein großes Loch auf der Toilette hatte ich andauernd Angst, sie würden jeden Moment mit den Umbauarbeiten beginnen!!” [546] Diese Ängste, Nöte, die Ungewißheit und Hilflosigkeit der MieterInnen nutzt der Spekulant Christian von Stein geschickt aus.
Er besucht alle Mietparteien, macht ihnen Angebote über Umzugsbeihilfen und gibt gezielt ständig wechselnde und falsche Auskünfte über den Fortgang der Umbaumaßnahmen, was unter anderem Grund für Unstimmigkeiten in der Hausgemeinschaft ist [547]. Er gibt die Anweisung, im Keller einen Kompressor aufzustellen und diesen regelmäßig laufen zu lassen. Fast täglich erscheint er und fragt die MieterInnen im Treppenhaus, “ ob sie schon etwas neues gefunden habe(n)” [548]. Er geht sogar soweit, daß er eine ältere Mitbewohnerin zu Besichtigungsfahrten durch Düsseldorfer Altenheime einlädt.
Bis zum Juni 1978 verlassen nach und nach fünf Mietparteien die Elisabethstraße 71. [549]
Zur gleichen Zeit liegen bereits in dem Büro des auf der Königsallee ansässigen Maklers Leo Aengevelt die Verkaufsunterlagen für die zum Herbst 1979 bezugsfertigen Luxuseigentumswohnungen zum Quadratmeterpreis von 2.500.- DM aus. In dem Prospekt mit der Überschrift ‘Herrschaftliches Wohnen im Herzen von Düsseldorf’ ist zu lesen:
Dieses 1903 erbaute Wohnhaus am Kirchplatz mit seiner soliden Bausubstanz wird von grundauf renoviert und modernisiert. Mit viel Liebe für das Detail wird die ursprüngliche Schönheit wieder herausgearbeitet. Die Wohnungen bieten großzügiges Wohnen hinter einer repräsentativen Stilfassade. Sie verbindet die reizvollen Elemente eines Althauses wie hohe große Räume, Stuckdecken und Profiltüren mit moderner Technik und dem Wohnkomfort unserer Zeit. Die Anlage besteht aus nur neun Eigentumswohnungen und bildet so eine übersichtliche Einheit.(...)” [550]
An der Hausfassade wird nun ein Gerüst aufgestellt, obwohl das zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt erstens bautechnisch noch keinen Sinn macht, und zweitens immer noch keine Baugenehmigung für den Umbau der Elisabethstraße vorliegt.
Im Juni wird die Selbsthilfe Düsseldorf e.V. (SHD) auf die Machenschaften um die Elisabethstr. 71 aufmerksam und organisiert zusammen mit den übriggebliebenen HausbewohnerInnen eine Hausversammlung, zu der Christian von Stein eingeladen wird. Weitere unverhoffte Unterstützung [551] erhält die Hausgemeinschaft von dem bis dato bei der ‘actio domus’ angestellten Architekten Klaus Kotten. Dieser will die skrupellosen und kriminellen Machenschaften des von Stein nicht weiter mittragen und kündigt, nachdem von Stein von ihm gefordert hatte, vorsätzlich gegen die Landesbauordnung, die städtische Verwaltungsordnung, DIN-Vorschriften, usw. zu verstoßen.
Von Stein erscheint zu dem Gesprächstermin und bringt unmißverständlich zum Ausdruck: “ Mich kann keiner hindern, hieraus Luxuswohnungen zu machen.” [552] Im gleichen Zuge macht er “ dem Handwerker Heinz-Dieter Gettler und seiner Frau Ursula (...) [das Angebot], die Wohnung, die sie bewohnen, für 198.000 DM zu kaufen. [553]
Für das Ehepaar Gettler [554] kommt diese Angebot nicht in Frage. Sie erteilen von Stein mit Hinweis auf den gesetzlichen MieterInnenschutz eine Absage.
Die Quittung des Spekulanten kommt prompt.
Die Hetterles (Gettlers) hatten 1958 zwei Zimmer und eine Mansarde und zusätzlich 1969 weitere zwei Zimmer gemietet. In beiden Mietverträgen ist ausdrücklich die Mansarde mit eingeschlossen. Wie es in den 50er Jahren üblich war, so hatte auch das Ehepaar die Mansarde ohne Baugenehmigung ausgebaut. “ Was damals gebaut wurde, bleibt bis heute von den Bauämtern weitgehend unbeanstandet. [555]
Doch diese Mansarde ist von Stein seit der Absage des Ehepaars Hetterle ‘ein Dorn im Auge’. “ Nach Angaben falscher Tatsachen v.Haehlings [556][557] findet von Stein im Bauaufsichtsamt den Sachbearbeiter Reich, der seine Belange unterstützt und eine Verfügung gegen das Ehepaar ausstellt. In dieser Verfügung ist “ von einer Ortsbesichtigung die Rede, die aber, wie ein Gericht später feststellte, niemals stattgefunden hat.” [558] Zusammen mit dieser Verfügung [559] stellt die ‘actio domus’ dem Ehepaar Hetterle die Kündigung zu. Das Ehepaar bleibt zunächst weiter in ihrer Wohnung.
Im August 1978 versuchen die BewohnerInnen zusammen mit der SHD durch mehrere Infostände vor dem Haus und auf dem Kirchplatz auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Am 1. September 1978 laden sie zu einer Pressekonferenz in der Wohnung des Ehepaars Hetterle ein. Die gesamte regionale Presse ist anwesend und berichtete am folgenden Tag ausführlich über die Vorgänge auf der Elisabethstraße.
Die Stadt Düsseldorf kündigt ihre Hilfe an, versteckt sich aber gleichzeitig hinter bürokratischen Zuständigkeitsbereichen. So ist in dem Antwortschreiben vom 11. September 1978 auf die Bitte um Unterstützung eines Mieters zu lesen: “ Die Stadt Düsseldorf kann das aber [Gesetzesverstöße verhindern; d.V.] - und das gilt nicht nur für diesen Fall - nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit .[560]
Herr Boos vom Wohnungsamt findet: “ Für diese Kleinigkeit ist der Aufruhr durch Presse und Unterschriftensammlung doch nicht nötig. [561]
Da die Stadt nicht tätig wird oder werden will, bleiben die MieterInnen weitestgehend auf sich selbst gestellt und führen ihren Protest fort. So hängen die beiden über achtzigjährigen RentnerInnen zwei handgeschriebene Protestplakate an das Fenster ihrer gemeinsamen Wohnung, welche mit dem Satz enden: “ Man Kann doch ein ½ Jahrhundert wohnen nicht ausradieren! [562]
Von Stein fühlt sich durch dieses Plakat in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und stellt über die Anwälte Dr. G. Schäfer, Dr. W. Wipprecht und W. Schickert am 29. November 1978 Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung gegen Anna Luise Staub und Klara Vukovic beim Landgericht Düsseldorf. Den alten Damen wird bei Zuwiderhandlung ein “ Ordnungsgeld bis zu 500.000,--DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht. [563]
Bei der Gerichtsverhandlung am 15. Dezember 1978 erreicht von Stein auch ohne richterlichen Beschluß sein Ziel, denn die “ richterliche Anhörung war beendet, als eine der RentnerInnen, in deren Fenster das umstrittene Plakat hing, zugab: “Vor lauter Angst haben wir es schon vor ein paar Tagen aus dem Fenster genommen und versteckt... [Wer kann es Ihnen verdenken!; d.V.]” [564]
Nun geht von Stein erst recht in die Offensive. Die Kündigung der Hetterles will er nun ebenfalls gerichtlich durchsetzen und erweitert diese Anklage um eine weitere Begründung: “ Das Fortbestehen des Vertrages sei für ihn schon wegen der Pressekonferenz nicht zumutbar, die die Gettlers [Hetterle] in ihrer Wohnung durchgeführt hätten. [565]
Nicht der korrupte Spekulant sondern die sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung und Verfügung wehrenden MieterInnen sitzen nun auf der Anklagebank.
Am 23. Februar 1979 verurteilt das Amtsgericht Düsseldorf das Ehepaar Hetterle unter anderem mit der Begründung, daß die in ihren Räumlichkeiten stattgefundene Pressekonferenz ein ‘Vertrauensbruch’ gegenüber dem Spekulanten gewesen sei.
Die Selbsthilfe Düsseldorf kommentiert dieses Urteil: “ mit anderen Worten: Gerade jene Kontakte, welche einen Teil der Mieter vor einem überstürzten Auszug bewahrt hatten, waren jetzt die Ursache für eine sofortige Kündigung. [566]
Das Landgericht hebt als höhere Instanz auf den Einspruch der Familie Hetterle hin das Urteil im September wieder auf. In seiner Begründung erinnert das Landgericht “ an die Sozialverpflichtung des Eigentums und erklärt: ‘Das Interesse des Eigentümers an einer gewinnbringenden Veräußerung mietfreier Wohnungen wird vom Gesetz nicht so hoch bewertet wie das Interesse des Mieters an der Erhaltung der Wohnung’” [567] Ebenfalls sieht das Gericht, daß die “ Information der Presse und der Bürgerinitiative über Vorgänge (...) nicht als grobe Vertragswidrigkeit zu werten [ist], die eine Kündigung rechtfertigt. [568]
Das Ehepaar Hetterle hat diesen Rechtsstreit gewonnen, doch ihre Wohnung wird im Herbst 1979 an einen neuen Eigentümer verkauft. Diese will nun vor Gericht die Kündigung der Hetterles durchzusetzen.
Von Stein beginnt nun unverzüglich damit, eine schon freigewordene Nachbarwohnung umzubauen. Dabei werden tragende Pfeiler und Deckenteile enorm beschädigt. Um die auch in Hetterles Wohnung aufgetretenen Folgeschäden zu beseitigen, fordert der neue Eigentümer sie auf, die Wohnung schnellstmöglich zu räumen.
Ein erneuter Gerichtstermin ist für den 11. Januar 1980 angesetzt. Hier wird verfügt, daß sich die Parteien innerhalb von zwei Wochen außergerichtlich einigen sollen.
Die Hetterles “ wollen schließlich einen Kampf nicht mehr fortsetzen, der einen Großteil ihrer Freizeit und Energie verbraucht, bei immer ungewisserem Ausgang. [569]
Mit der Aufforderung, doch das Klo der Nachbarn zu benutzen, sind mittlerweile für die Hälfte der MieterInnen die Toiletten im Treppenhaus abgerissen worden, um einen Aufzugsschacht zu bauen. Die ganze Baustelle ist unzureichend abgesichert und in den freigewordenen Wohnungen stehen ständig die Fenster offen, so daß die Temperaturen im ganzen Haus sinken.
In dem mittlerweile zur Ruine gewordenen Haus richtet sich von Stein nun ein Büro ein, “ ohne daß das eingeschaltete Wohnungsamt Anlaß gesehen hätte, von der Zweckentfremdung [-sverordnung; d.V.] Gebrauch zu machen ”.[570]
Er sucht das Gespräch mit den verbliebenen MieterInnen der einst guten Hausgemeinschaft und kommt eines Tages sogar mit einer Flasche Sekt zu zwei der älteren MieterInnen mit dem Hinweis, man “ könne nicht immer im Unfrieden miteinander leben”. [571]
Die alten MieterInnen gehen entweder aus Vertrauen oder aus Angst - gegen den Rat der SHD - auf den Vorschlag des Spekulanten ein, auf die linke Seite des Hauses umzuziehen. Damit ist die rechte Seite des Hauses nun ganz frei für den weiteren Umbau und der Kündigungsschutz der MieterInnen teilweise verlorengegangen.
Nach vier Jahren Baustelle verläßt zu Beginn des Jahres 1982 die letzte Mieterin das Haus.

2.5.2.3 Auswirkungen des STEP-U

Das Haus Elisabethstraße 71 ist nur ein Beispiel für SpekulantInnentum und Modernisierung in einem Stadtteil Düsseldorfs. Viele weitere Häuser (Friedensstr. 8, Bergerallee [572], Kronprinzenstr. 90 und 119, Weiherstr. 4 und 6, Kopernikusstr. 53, Neusser Str. 71-81, Konkordiastr. 63, Lorettostr. 27 und 63, uvm. [573]) ließen und lassen sich aufreihen, um die konkreten, verheerenden Folgen des Stadtteilentwicklungsprogramms für Teile der BürgerInnen darzustellen.
Doch zurück zur Ausgangslage. Die Stadt ist seit der Verabschiedung des Gemeindefinanzreformgesetzes bemüht, finanzkräftige BürgerInnen im Stadtgebiet zu halten oder wieder zurückzugewinnen. Voraussetzungen für die Ansiedlung dieser Bevölkerungsschicht sind unter anderem Komfortwohnungen und ein attraktives Umfeld. “ Die Stadt ist aber nicht bereit, die notwendigen finanziellen Mittel für die Sanierung des Wohngebietes bereitzustellen. [574] Mit denen im STEP-U vorgesehenen 40 Millionen Mark der Öffentlichen Hand kann kein ganzer Stadtteil saniert werden. Deshalb sieht die Vorgehensweise der Stadt wie folgt aus: Zunächst saniert die Stadt einen kleinen abgegrenzten Bereich selbst. Dieser schöne neusanierte Bereich ist mit seinem Erscheinungsbild Anreize für neue Investoren. Anschließend werden den Investoren “ finanziellen Subventionen [575] angeboten. Mit diesen Subventionen [576] und der Aussicht, daß in nicht allzu langer Zeit sich das Erscheinungsbild des ganzen Stadtteils wandelt, bietet die Modernisierung von Altbauten profitträchtige Aussichten für SpekulantInnen, wie am Beispiel ‘Elisabethstraße 71’ beschrieben.
In kürzester Zeit wechselten in Bilk eine große Anzahl von Altbauten ihre Besitzer. Sie wurden von Spekulationsfirmen, meist GmbH und Cokg´s, aufgekauft. Sie versprechen sich von der Modernisierung der Altbauwohnungen in Komfortwohnungen und den damit enorm steigenden Mieten, sowie von der Umwandlung der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen Millionen Gewinne. [577]
Dadurch, daß die Stadt der Spekulation freie Hand läßt und diese mit ihrem Stadtteilprogramm sogar fördert, handelt sie nicht im Interesse der Mehrheit der EinwohnerInnen Bilks und Unterbilks. Offensichtlich will sie das auch gar nicht: Ihr Augenmerk ist auf andere, finanzstarke Interessengruppen gerichtet.
Dies scheint auf den ersten Blick der offiziellen Herangehensweise der Stadt bei der Umsetzung des Stadtteilentwicklungsplanes-Unterbilk zu widersprechen. In der STEP-Kurzfassung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung als “ Grundbedingung für den Erfolg [578] des Stadtteilkonzeptes anzusehen ist.
Weder diese Zusammenarbeit noch die Mindestanforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen BürgerInnenbeteiligung [579] lassen sich jedoch in der umfangreichen STEP-Gesamtausarbeitung wiederfinden. Die städtische Hochglanz-Broschüre ist also letztendlich nur Propagandamaterial.

2.5.2.4 Proteste gegen das STEP-U

Da die Stadt keine offiziellen Informationsveranstaltungen für die UnterbilkerInnen anbietet, wachsen bei diesen Verunsicherung und auch Unmut. Nach und nach nehmen sich nun stadtteilnahe Initiativgruppen der Ängste und Ratlosigkeit der Bevölkerung an.
So erstellt der Verein Aktion Wohnungsnot (AWN) im August 1978 ein Faltblatt, mit dem sie die Unterbilker BürgerInnen kritisch über das Stadtteilentwicklungsprogramm-Unterbilk informieren will.
Am 13. September 1978 schickt Planungsamtsleiter Schmidt ein Schreiben mit folgendem Inhalt an die AWN:
...durch Zufall kam ich in den Besitz Ihres Flugblattes und damit zur Kenntnis Ihrer Adresse. Ich bedaure, daß Sie sich nicht von sich aus an mich als den zuständigen Planer gewandt haben. Da ich daran interessiert bin, meine Planungen nicht gegen den Bürger, sondern mit den Bürgern durchzuführen, würde ich mich freuen, wenn Sie telefonisch mit mir einen Termin für ein Gespräch vereinbaren könnten. [580]
Bis zu diesem Zeitpunkt hat es das Planungsamt nicht für nötig gehalten, die Öffentlichkeit ausreichend über den STEP-U zu informieren. Plötzlich ‘bedauert’ man es außerordentlich, daß sich die betroffenen BürgerInnen bzw. die AWN nicht direkt an das Planungsamt wenden. Die AWN antwortet Schmidt am 13. Oktober 1978:
Natürlich begrüßen wir, daß Sie mit den Bürgern planen wollen. Unverständlich ist uns dann jedoch, daß Sie erst jetzt ‘die Bürger’ entdecken, nachdem der STEP bereits viel Staub aufgewirbelt hat. Zum anderen sehen wir uns nicht als Adressat für ein solches Gespräch: Nicht einigen muß Rede und Antwort gestanden werden, sondern allen - sprich Bilker Bürgern. (...) Da wir nicht die notwendige Öffentlichkeitsarbeit der Stadt übernehmen können und wollen, fordern wir Sie auf, bis zum 17.11.1978 eine öffentliche Versammlung (...) durchzuführen und rechtzeitig die Bilker hierzu einzuladen. [581]
Am 23. Januar 1979 veranstaltet die Stadt schließlich die erste BürgerInnenversammlung zum STEP-U, auf der Planungsdirektor Schmidt zwei sich nur im Detail unterscheidende Alternativplanungen A und B vorstellt. Die BürgerInnen protestieren lautstark gegen die Entwürfe, da bei beiden enorme Mietsteigerungen und die Vertreibung alteingesessener BewohnerInnen befürchtet werden. In der darauffolgenden Sitzung des Planungsausschusses verkündet Schmidt wider besseres Wissen, daß die BürgerInnen sich für Alternative A ausgesprochen hätten. [582] Auf diese offensichtliche “ Verhöhnung der Forderungen und Wünsche der Bürger” [583] hin angesprochen, antwortet Schmidt am 21. September 1979: “ Plan A wurde nicht so stark kritisiert wie Plan B.” [584]
Am 29. Mai 1979 wird aus Protest gegen den STEP-U und die mangelhafte Informationspolitik der Stadt die BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ gegründet [585]. Dieser Zusammenschluß von betroffenen und interessierten BürgerInnen sowie von Initiativgruppen, die gegen die Umstrukturierung arbeiten, versucht - unter anderem durch die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit - Einfluß auf die städtischen Planungen zu nehmen.

2.5.2.5 Das Stadtteilbüro ‘Modell Unterbilk’

Als Reaktion auf den zunehmenden und immer effektiver organisierten Druck der Bevölkerung gründet die Stadt einige Wochen nach der Gründungs-Versammlung von ‘Rettet Bilk’ das Stadtteilbüro ‘Modell Unterbilk’. In diesem an der Düsselstraße angesiedelten Büro versuchen einige Angestellte [586], den aufgebrachten BürgerInnen den STEP-U ‘schmackhaft’ zu machen.
Viele Menschen suchen in der Folgezeit das Büro auf, da sie aufgrund unterschiedlicher Informationen der Presse, der BürgerInneninitiativen und der Stadt völlig verunsichert sind. Im Büro werden ihnen mit Hilfe von farbenprächtigen Plänen und geschulter Sprache der MitarbeiterInnen die Vorteile des Stadtteilentwicklungsprogramms ausführlich erläutert. “ Es wird gesprochen von durchgrünten Straßen und Hinterhöfen, von Bereichen, die nur dem Wohnen dienen sollen und in die kein Straßenlärm dringen kann.” [587]
Nach dieser ausführlichen Darstellung ist der/die ratsuchende BürgerIn vollends in die Rolle des/der Zuhörenden geraten, “ und sein ursprüngliches Anliegen, zu erfahren, was nun mit seiner Wohnung geschieht, wird in einer derartigen Situation in den Hintergrund gedrängt. Er wird hintergangen und bewundert die gesamtstädtischen Planungen, die ihm mit soviel ‘Sachkenntnis’ vermittelt werden.” [588]
Das Stadtteilbüro erfüllt somit nicht die Aufgabe, etwa verunsicherten MieterInnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen - es ist ein reines Werbebüro für den STEP-Unterbilk.

2.5.2.6 Hausbesetzung als Mittel gegen Stadtteilsanierung

Aufgrund der offenkundigen städtischen Ignoranz kommt innerhalb der BürgerInneninitiative der Gedanke auf, sich nicht weiter alleine auf Öffentlichkeitsarbeit zu beschränken, sondern auch Hausbesetzungen als Mittel des Kampfes gegen Wohnraumvernichtung in Betracht zu ziehen. Die Initiativgruppen [589] in der BürgerInneninitiative bereiten sich in der Folgezeit auf eine Besetzung vor und beobachten verstärkt leerstehende Wohnhäuser im Stadtteil.
Am Morgen des 19. September 1979 wird das Privathaus Kronprinzenstr. 90, das akut vom Abriß bedroht ist, von 15 Personen besetzt [590]. Über die Besetzung gibt es in den folgenden Tagen von AnwohnerInnen und Presse [591] fast ausnahmslos positive Reaktionen.
Düsseldorf befindet sich im September 1979 im Kommunalwahlkampf. Die SPD versucht, mit ihrem Oberbürgermeisterkandidaten Klaus Bungert, stärkste Partei zu werden.
Unter der Devise ‘Probleme menschlich lösen’ liest der/die interessierte BürgerIn in SPD-Wahlkampfzeitungen: “ Unser Stadtteil ist kein Jagdrevier für Miethaie” [592]. Auch Oberbürgermeister Bungert läßt wissen, “ daß die SPD ganz klare Vorstellungen hat, und das, was da zum Teil passiert [die Wegsanierung Bilker BürgerInnen; d.V.] , nicht billigt.” [593] Zudem verspricht Bungert als prominentes Mitglied einer Partei, die den STEP-Unterbilk immerhin mitzuverantworten hat: “W ir werden versuchen, in Sanierungsgebieten notfalls Häuser mit Vorkaufsrecht je nach finanzieller Möglichkeit zu kaufen, um dann einen Einfluß auf die ganze Entwicklung zu nehmen.” [594]
Vor dem Hintergrund des heftigen Wahlkampfes, den die SPD vor allem gegen die erstmals antretende Alternative Liste führt, wird deutlich, daß es sich bei der als ‘neu’ ausgegeben SPD-Linie - es sei besser “ an einzelnen Häusern zu beginnen, ohne daß man ein großes Projekt [STEP-U; d.V.] in die Welt stellt” [595] - lediglich um populistische Wahlkampf-Floskeln handelt.
Bei den Kommunalwahlen am 30. September 1979 wird die CDU stärkste Partei. Sie erringt 41 der 83 Ratsmandate. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU und FDP wird der CDU-Kandidat Josef Kürten zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf gewählt. Klaus Bungert wird erster Bürgermeister.
Nur wenige Tage nach den Wahlen, am 9. Oktober 1979, wird das Haus Kronprinzenstr. 90 geräumt und sofort dem Erdboden gleichgemacht.
Der Widerstand gegen den STEP-U wird von nun an immer größer werden, und ein Scheitern des seit Mitte der Siebziger als ‘Modell-Unterbilk’ propagierten Stadtteilentwicklungsprogramms zeichnet sich ab.


[504] Stadtplanungsamt Düsseldorf, Arbeiten im Rahmen der Planerausbildung Nr.4, Düsseldorf -Oberbilk - Analyse von Teilaspekten zur Erneuerung eines Stadtteils, S. 4.
[505] Weidenhaupt, H., Düsseldorf-Geschichte, Band 3, S. 716.
[506] Landeshauptstadt Düsseldorf, Flächennutzungsplan - Entwurf, 2/1989, S. 56.
[507] Stadtplanungsamt Düsseldorf, Arbeiten im Rahmen der Planerausbildung Nr.4, Düsseldorf -Oberbilk - Analyse von Teilaspekten zur Erneuerung eines Stadtteils, S. 4.
[508] Vgl. Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 60.
[509] Achten, U.(Hrsg.), Düsseldorf zu Fuß, S. 206.
[510] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 61.
[511] Landeshauptstadt Düsseldorf, Flächennutzungsplan - Entwurf, 2/1989, S. 56.
[512] Protokoll der STEP-Initiativsitzung vom 14.11.78.
[513] Vgl. Ebenda.
[514] Bericht der Jahreshauptversammlung der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ am 24.1.1980.
[515]1974 betrug der Sterbefallüberschuß in der BRD rd. 100.000 Personen. In Düsseldorf war der Sterbefallüberschuß mit 3.100 Personen (1974) immer etwas höher als im Bundesdurchschnitt, vgl. Stadtplanungsamt Düsseldorf, Arbeiten im Rahmen der Planerausbildung Nr.4, Düsseldorf -Oberbilk - Analyse von Teilaspekten zur Erneuerung eines Stadtteils, S. 5 ff.
[516] Ebenda, S. 6.
[517] Seit 1971 besteht für Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen des Sädtebauförderungsgesetzes Mittel für die Sanierung von Altbauvierteln zu erhalten. Auch mit Hilfe dieses Gesetzes wird versucht, die Innenstadtviertel durch Sanierung aufzuwerten und den Abwanderungstrend umzukehren. - vgl. Kap. C. II. 1.3.3 (1968 ff.: MieterInnenproteste, Hausbesetzungen und halbherzige Reformen) und Kap. 3.3.3 (‘Gentrification’).
[518]Das Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) von 1971 ermöglicht die Anwendung von zeitlich und räumlich begrenzten, sonderrechtlichen Maßnahmen für gemeindliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Unter Sanierungsmaßnahmen wird die erhaltende oder umformende Gestaltung von Altbaubeständen, die Mängel aufweisen, verstanden. Entwicklungsmaßnahmen beziehen sich auf die Einrichtung und Förderung neuer gemeindlicher Bau- bzw. Funktionsgebiete. Für die Durchführung von Maßnahmen nach dem StBauFG ist es bedeutsam, daß nach Genehmigung entsprechender Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes zweckgebundene Finanzmittel vom Bund erteilt werden (vgl. §§ 38 ff. StBauFG). Das StBauFG enthält Regelungen für die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung und über die Berücksichtigung sozialer Belange, die über die entsprechenden Festlegungen des BBauG hinausgehen. ” Dähne, E. (Hrsg.), Gemeindeleute, S. 53, vgl. auch Kap. C. II. 1.3.3 (1968 ff.: MieterInnenproteste, Hausbesetzungen und halbherzige Reformen).
[519] Die Sanierung bewirkt jedoch oft nicht den Erhalt von altem Wohnraum, sondern genau das Gegenteil.
[520] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Vorwort.
[521] Ebenda, S. 20 ff und Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, Vorwort.
[522] Vgl. Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S. 9.
[523] Ebenda, S. 7.
[524] Ebenda, S. 22 ff.
[525] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, S. 6.
[526]Ebenda, S.6.
[527] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S. 76.
[528] Ebenda, S. 76.
[529] Ebenda, S. 77 ff.
[530] Ebenda, S. 78.
[531] Ebenda, S. 57.
[532]Von den 184 Grundstückseinheiten im Untersuchungsgebiet befinden sich der Hauptteil von 177 (96%) in privatem Besitz.” Landesentwicklungsgesellschaft NRW, Sanierung Düsseldorf “Unterbilk” - Ergebnisbericht über vorbereitende Untersuchungen, S. 24.
[533] Alle Zahlen in: Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S. 60 ff.
[534] Ebenda, S. 60.
[535] 3.-- bis 3.50 DM/qm
[536] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, S.60.
[537] Ebenda, S. 64.
[538] Aufgrund der einfachen Ausstattung (Toilette auf dem Flur usw.) ist die Miete “ angemessen und war vor allem für die Mieter tragbar.” Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 3.
[539] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 62.
[540] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 3.
[541] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 63.
[542] Flugblatt der Selbsthilfe Düsseldorf in Selbsthilfe Düsseldorf e.V.,in: Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 10.
[543] Brief der actio domus vom 13.4.1978 in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., in: Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 4.
[544] Ebenda, S.4.
[545] Brief der actio domus vom 30.5.78 in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 5.
[546] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 5.
[547] Flugblatt der Selbsthilfe Düsseldorf e.V., ohne Jahresangabe, vermutl. Juli 78.
[548] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S.64.
[549] Vgl. Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 8.
[550] Prospekt der ‘actio domus’ ohne Jahresangabe, in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 2.
[551] Klaus Kotten gibt aufschlußreiche Informationen über die Firma ‘actio domus’, deren Machenschaften, und insbesondere Hintergrundinformationen über die Bauvorhaben an der Elisabethstraße 71.
[552] Flugblatt ‘Sanierungsskandal in Bilk’ SHD ohne Jahresangabe vermutl. 1978 in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 10.
[553] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 64.
[554] Die angegebenen Namen im Buch ‘Heimat Stadt’ sind bewußt verfälscht. So decken sich die Umstände des Ehepaar Gettler (Heimat Stadt) mit denen der Familie Hetterle (diverse Flugblätter und Briefe der ‘actio domus’. Gleiches ist der Fall bei dem Architekten Klaus Kotten (Heimat Stadt), der in Wirklichkeit H.Leweke heißt.
[555] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 65.
[556] Er “ war bis 1976 selbstständiger Architekt, er mußte 1976 nach einem Konkurs Offenbarungseid ablegen, seitdem laufen seine Geschäfte über seine Ehefrau, sie ist Gesellschafterin der Spekulationsfirma; Haehling ist mit seinem ‘Aufragsgeber’ v. Stein verwandt [der Krefelder Architekt Diethard v.Haehling ist der Onkel von Christian v.Stein vgl.: Express 16.12.1978] und wahr wahrscheinlich Drahtzieher des Unternehmens- in der Elisabethstr. hält er sich im Hintergrund”, Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 3.
[557] Ebenda, S. 11.
[558] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 65.
[559] Mit dieser erschlichenen Verfügung erreicht v.Stein, die Verfügung selbst, sie dient als Begründung der Kündigung und dient etwas später, kopiert und verfälscht als Begründung für die Räumungsklage. vgl.: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S.11.
[560] Brief Amt für Wohnungswesen vom 11.9.78, in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 25.
[561] Ebenda, S. 24.
[562] Plakat der BewohnerInnen der Elisabethstr.71.
[563] Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 29.11 1978.
[564] NRZ 16.12.78.
[565] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 66.
[566] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 17.
[567] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 66.
[568] Begründung des Landgericht, in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 18.
[569] Heinzen, G., Koch, U., Heimat Stadt, S. 67.
[570] Ebenda, S. 67ff.
[571] Ebenda, S. 68.
[572] Die Bergerallee wurde komplett, gegen den Willen der MieterInnen, die ihre Straße aus Trauer ‘in Schwarz’ hüllte, modernisiert.
[573] Flugblatt ‘Elisabethstr.71 - nur die Spitze des Eisberges’, in: Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 28.
[574] Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 30.
[575] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, S. 12.
[576]30% der Instandhaltungskosten werden im Rahmen der Modernisierung vom Bund finanziert.” Selbsthilfe Düsseldorf e.V., Elisabethstr.71- Ein Beispiel, aus dem wir lernen können, S. 31.
[577] Ebenda, S. 31.
[578] Landeshauptstadt Düsseldorf, Beiträge zur Stadtentwicklung und Stadtforschung - Stadtteilentwicklungsprogramm Unterbilk, Kurzfassung, S. 12.
[579] § 1.4 StBauFG “ Den Betroffenen soll Gelegenheit gegeben werden, bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen mitzuwirken.”
[580] Schreiben von Herrn Schmidt vom 13.9.78 an die AWN.
[581] Schreiben der AWN vom 13.10.78 an Herrn Schmidt.
[582] Vgl. Überblick, 2/79, S. 50.
[583] Ebenda, S. 50.
[584] Offener Brief der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ vom 5.1.1980.
[585] Die Geschichte der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ wird in Kapitel C. II. 3.2 explizit beschrieben.
[586] Diese Angestellten sind MitarbeiterInnen des MieterInnenvereins, des Planungsamts, des Straßenbauamts und des Amts für Wohnungswesen.
[587] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 39.
[588] Ebenda, S. 39 ff.
[589] Bei ‘Rettet Bilk’ arbeiten die folgenden Initativen mit - regelmäßig: Aktion Wohnungsnot e.V., Selbsthilfe Düsseldorf e.V., BürgerInneninitiative ‘Bilk braucht ein Schwimmbad’, Initiative Sägewerk e.V., Kulturzentrumsinitiative e.V., Anti Atom Büro Düsseldorf, Überblick GmbH. Sporadisch: Kinderladen Martinstraße, Initiative für einen Abenteuerspielplatz, Düsseldorfer Monatsschau.
[590] Ausführlich beschreiben wir den Verlauf der Besetzung der Kronprinzenstraße 90 im Kapitel C. II. 3.3.
[591] Unter anderem durch das ZDF, das im Länderspiegel einen Bericht über Sanierung und Umwandlung ausstrahlen will, vgl. Überblick, 10/79, S. 46.
[592] Flugblatt der SPD-Düsseldorf ‘Und so machen es die Spekulanten’ im Wahlkampf 1979.
[593] Interview mit Oberbürgermeister Bungert, in: Überblick, 9/79, S. 10.
[594] Ebenda, S. 10.
[595] Ebenda, S. 10.


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