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Wohnungsbau GmbH, also direkter Nachfolger von Mewes. Was hier an Vorgehensweisen gegen Mewes besprochen wurde, hat dieser sehr schnell von Herrn Buchmeier erfahren. Die anwesenden Senatsvertreter hielten es nicht für nötig, die anwesende Öffentlichkeit über die Verbindung Mewes Buchmeier aufzuklären. Senat deckt illegale Sanierungspraktiken Besonders dreist sind allerdings die Herren Krogmann und Morgenroth. Sie sind gemeinsam Besitzer des Bauträgers R& W Immobilienanlagen GmbH (HRB 8146), der Krogmann & Co OHG so wie einer Reihe weiterer Firmen - und der Baufirma Demuth & Co Bauausführungen (HRA 14208). Bei allen Sanierungsprojekten (vor allem in Neukölln) führt Demuth & Co die Bauarbeiten im Auftrag von R&W aus. Am 21.8.1979 wurde R&W vom Senat als Sanierungsträger gemäß §34 Städtebauförderungsgesetz zugelassen. In diesem steht aber, daß ein Sanierungsträger weder selbst eine Baufirma noch von einer solchen abhängig sein darf. Wenn R&W trotzdem als Sanierungsträger zugelassen wurde, kann das ja nur heißen, daß die Zusammenarbeit zwischen Sanierungsträgern und Baufirmen für den Senat längst eine akzeptierte Sache ist. Oder hat da jemand ein Weihnachtsgeschenk im Sommer bekommen? Der Senat verspricht Fördergelder, die Bauträger treiben die Grundstückspreise in die Hohe und der Senat nimmt ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten durch Sondersubventionen wieder ab. Damit wandern wieder Steuergelder in Hülle und Fülle in die Taschen der ehemaligen Hausbesitzer; quasi als Lohn dafür, daß sie ihrer gesetzlich vorgeschriebenen lnstandhaltungspflicht nicht nachgekommen sind. Um welche Summen es da geht, macht folgendes Beispiel klar: Im Juni 1977 kaufte der Besitzer der Barbecue-Steakhäuser, Hans-Dieter Schütze, die Grundstücke Cuvrystraße 20 und 23 für insgesamt 500 000 DM. Zweieinhalb Jahre später, im Januar 1980, verkaufte er an Herrn Mewes - für 1,9 Millionen! In der Zwischenzeit hat er an den Gebäude natürlich nichts reparieren lassen, aber immerhin Miete kassiert. Ein Profit von 1.4 Millionen DM in zweieinhalb Jahren kann wohl außer bei Bauspekulation sonst nur noch beim Bankraub erzielt werden Reformstrategie - der gleiche Schwindel Als angebliche Alternative zur Kahlschlagsanierung wird vom Senat immer
wieder das Vorgehen im hinteren Teil von SO 36 angeführt. 1977 wurden
die Strategien für Kreuzberg mit viel Öffentlichkeitsrummel
proklamiert. In diesem Gebiet sollten nun die Mieter viel besser an der
Sanierung beteiligt werden. Dazu wurde das "Zukunft Investitions
Programm" (ZIP) geschaffen, das heute durch das "Landesmodernierungs
Programm" (LaMod) abgelöst wird. Zur Verwirklichung der Bürgerbeteiligung
wurde der Verein SO 36 gegründet. Spätestens heute ist aber
klar, daß dadurch die Hauptübel der Sanierung: Mietervertreibung,
Wohnraumzerstörung, Grundstücksspekulation nicht angetastet
wurden. Riesenprofite für die Bauträger lassen sich auch mit
dieser Programmen machen. Beim LaMod sieht das folgendermaßen aus: Das LaMod schreibt die Mieten nach der Modernisierung genau vor: 90 Pf unter der Neubaumiete im Sozialen Wohnungsbau. Somit beträgt die Anfangsmiete 4,34 DM/qm (Neubau 5,24) und steigt jedes Jahr um 17 Pf/qm. Dazu kommen dann natürlich noch die Heizkosten.Von dieser Miete kann aber in Einzelfällen abgewichen werden, wenn die Modernisierung nicht so aufwendig ist (reduzierter Standard). An einem solchen reduzierten Standard dürften die Hausbesitzer allerdings kaum interessiert sein - wie die folgenden Ausführungen noch zeigen werden. Die Mieter müssen das also dann gegen den Willen des Eigentümers durchsetzen. Es besteht je nach Umfang der Förderung eine Mietpreisbindung von 10, 15 oder 20 Jahren. So lange also gilt diese reduzierte Neubaumiete. Da nach ist die Miete frei festlegbar; es darf dann die "ortsübliche Vergleichsmiete" (Weißer Kreis?) genommen werden. Diese dürfte dann wegen des hohen Standards relativ hoch . Aus Erfahrungswerten (insbesondere aus den ZIP Modernisierungen) ergibt sich als Faustregel, daß von den gesamten anfallenden Baukosten 60% auf die Instandsetzung und nur 40% auf die Modernisierung entfallen. Dies ist in der Senatsvorlage vom 8.4.80 (erhältlich beim Berliner Mieterverein) zu diesem Gesetz auch so ausgeführt worden. |