115 Bürger beobachten die Polizei 31.1.81 Erklärung
Am Montag, dem 26. Januar, wurde Manfred Wetzel, 21 Jahre alt, wegen Körperverletzung eines Polizisten zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Wir erinnern uns: Vor dreieinhalb Jahren wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der auf einen jordanischen Mitbürger gezielt geschossen hatte. Der Jordanier ist tot, der Polizeibeamte seit langem wieder im Dienst. Was ist vorgefallen? Der Jordanier W. Halawani wurde im Juni 1977 in den Morgenstunden von 3 Polizeibeamten als ein vermeintlicher Straftäter gestellt. Von hinten zum Stehenbleiben aufgefordert, drehte sich Halawani um und soll nach dem Bekunden der Polizisten mit der Hand an Oberschenkel und Brusttasche gegriffen haben. Sie leiteten daraus eine Angriffsabsicht ab, ein Beamter schoß gezielt auf die Schulter und tötete Halawani. Schon nach wenigen Tagen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ihm wurde Putativ-Notwehr zugebilligt. Wegen einer Mauer, die das Bezirksamt Kreuzberg gegen den Willen der Anwohner quer über den Oranienplatz zu bauen begonnen hatte, war es am 1. Mai 1980 zu Auseinandersetzungen zwischen protestierenden Bürgern und zwei Polizisten gekommen. Manfred Wetzel sah einen Polizisten zur Hüfte greifen, wo die Pistole steckte. Um ihn am Schießen zu hindern, versetzte Wetzel dem Polizisten einen Schlag mit einem Tischbein. Der Polizist trug eine Platzwunde am Kopf davon. In beiden Fällen wollten Personen nach eigenem Bekunden verhindern, daß Leben gefährdet wird. Dem polizeilichen Todesschützen und seinen Kollegen glaubt das Gericht und billigt ihm "putative Notwehr" zu. Manfred Wetzel wird von vornherein die schützende Absicht abgestritten, die zahlreichen Zeugen werden für unglaubwürdig erklärt, er selbst als Gewalttäter verurteilt. Manfred Wetzels Reaktion ist verständlich. Hätte ein Manfred Wetzel 1968 dem Polizisten Karras die Waffe aus der Hand geschlagen, Benno Ohnesorg hätte nicht sterben müssen. Es ist beunruhigend, wenn heute im "Krisengebiet" Kreuzberg Polizeibeamte mit der Schußwaffe in der Hand keine Seltenheit mehr sind. Das polizeiliche Vorgehen vom 1. Mai 198O und die seitherige Inhaftierung von Manfred Wetzel trugen ohne Zweifel zu einer Verhärtung der Situation bei . Mit dem außergewöhnlich harten Urteil gegen Manfred Wetzel und mit dem gestrigen Urteil - 14 Monate ohne Bewährung - gegen einen 24jährigen Instandbesetzer erhofft sich die Justiz einen Abschreckungseffekt gegen alle Hausbesetzer. Die Urteile werden zu einem Zeitpunkt verhängt, wo immer mehr Bürger, Politiker und Kirchenleute die Instandbesetzer und Umweltschützer für die besseren Stadtplaner halten und ihre Aktionen unterstützen. Durch die Urteile wird nur Öl ins Feuer gegossen. Wir fordern Manfred Wetzel aus der Haft zu entlassen! Wir fordern die Verantwortlichen auf, endlich einzusehen, daß mit den Mitteln des Strafrechts soziale Konflikte nicht zu lösen sind! Keine Schußwaffen für Polizisten bei Demonstrationseinsätzen!
Der Senat weiß nicht weiter, also schickt er seine Staatsanwaltschaft. 1. Akt, Montag, 26.1.: Manne Wetzel kriegt zweieinhalb Jahre Knast. 2. Akt: Ohne Grund wird die im Dezember gewährte Haftverschonung für zwei Leute wieder aufgehoben. Die beiden sitzen wieder ein! 3. Akt, Donnerstag, 30.1.: Im ersten Prozeß wegen der Dezember Krawalle wird Guido trotz widersprüchlicher Aussagen zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. |