Die Nettorealverdienste der ArbeitnehmerInnen
sind zwischen 1980 und 1983 rückläufig. [825] Auch die Einkommen aus
UnternehmerInnentätigkeit und Vermögen brechen 1980/81 ein. [826] Mit Beginn des erneuten
Wirtschaftsaufschwungs 1983/84 steigen jedoch lediglich die
Einkommen der UnternehmerInnen stark an [827], während die Löhne der
ArbeitnehmerInnen weiter sinken. [828]
Dies bedeutet eine reale Umverteilung der von den Unternehmen
erwirtschafteten Profite von ‘Unten nach oben’ - ein Trend,
der während der Regierungszeit der konservativen Koalition noch
verstärkt wird.
Das wirtschaftspolitische Konzept der CDU/CSU/FDP-Regierung sieht
eine Verbesserung der Gewinnchancen der UnternehmerInnen -
mittels Lohndämpfungen, Steuererleichterungen und Deregulierung
arbeitsrechtlicher Bestimmungen - vor. Nur so könne vermehrte
Investitionstätigkeit und damit wirtschaftliches Wachstum
gesichert werden. Die Einnahmeausfälle des Staates müßten
durch Kürzungen bei anderen Haushaltstiteln - in erster Linie
bei den Sozialausgaben - kompensiert werden.
In den folgenden Jahren kommt es tatsächlich zu bedeutenden
Senkungen bei den staatlichen Bildungs- und Sozialausgaben. Die
wirtschaftlichen und sozialen Steuerungselemente des Staates -
vor allem bei staatlichen Investitionen und der sozialen
Abfederung der Massenarbeitslosigkeit - werden von der Regierung
Kohl immer weniger benutzt.
Mit Beginn des neuen zyklischen Aufschwungs ab 1983 steigt nicht
nur das Bruttosozialprodukt wieder an, auch die Arbeitslosigkeit
erreicht 1985 schließlich einen Stand von 9,3 Prozent im
Jahresdurchschnitt. Im Januar/Februar 1986 erreicht sie mit 10,4
% den höchsten Stand seit 1951. [829]
Dieser Politik setzen Teile der SPD und Gewerkschaften ab 1984
die Forderung nach einem Abbau der Massenarbeitslosigkeit durch
Senkung der Arbeitszeit und Stärkung der Massenkaufkraft
entgegen. Bei den Streiks für die 35-Stunden-Woche im Frühjahr
1984 erreichen die IG Metall und IG Druck und Papier Abschlüsse,
in denen die Regelarbeitszeit auf 38,5 Stunden festgelegt wird.
Mit der Novellierung des § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes
(AfG) [830] reagiert die
Bundesregierung auf die erneute Konfliktfreudigkeit der
Gewerkschaften. [831]
[825] Minus 0,3 % (1980), - 1,6 % (1981) und - 2,3 % (1982),
vgl. Fülberth, G., Leitfaden durch die Geschichte der BRD, S.
123.
[826] Sie sind zwar nicht rückläufig, steigen jedoch 1980
nur um 0,5 % und 1981 um 1,0 % - im Gegensatz zu 1978 (+ 14,8 %)
und 1979 (+ 9,5 %), vgl. ebenda, S. 125.
[827] Plus 13,1 % (1983) und * 9,3 % (1984), vgl. ebenda, S.
125.
[828] Minus 0,7 % (1983) und - 0,7 % (1984), vgl. ebenda, S.
123.
[829] Vgl. ebenda, S. 109.
[830] Durch die Einschränkung der Zahlungen von
Arbeitslosengeld an mittelbar von den Folgen eines Streiks
betroffene Beschäftigte wird die Kampffähigkeit der
Gewerkschaften stark beeinträchtigt.
[831] Vgl. ebenda, S. 112 ff.