3.2 Die BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’

3.2.1 Die Stadtteilgruppe Bilk der AWN

Im Jahre 1977 fällt der Vorstand der AWN die Entscheidung, auch in Bilk mit der Arbeit zu beginnen. [747] Der erste Schritt ist dabei die Erstellung des Schwarzbuches, in dem über 60 leerstehende Häuser mit Bild und kurzer Dokumentation verzeichnet sind.
Das Schwarzbuch erregt sowohl in der Bevölkerung als auch in der Presse großes Aufsehen und Anerkennung. [748] Mit dieser positiven Reaktion im Rücken beginnt die AWN nun, die Ursachen für den Häuserleerstand zu untersuchen. Schwerpunkt wird schnell die Auseinandersetzung mit dem Stadtteilentwicklungsprogramm-Unterbilk (STEP-U).
Als erste Publikation zum STEP-U erstellt die AWN das Vierfarbfaltblatt ‘Bilk in Gefahr’. Die AWN bringt in Erfahrung, daß die Stadt in einigen Monaten selbst ein Informationsblatt zum STEP-U veröffentlichen will. Deshalb übernimmt die AWN “das Lay Out des von der Stadt geplanten und bereits in kleiner Auflage vorliegenden Faltblattes. (...) Damit wurde der Kommune kurzfristig die Möglichkeit genommen mit Werbetexten, Vierfarbdruck und Glanzpapier die Probleme zu übertünchen.” [749]
Dieses Faltblatt wird an alle Unterbilker Haushalte verteilt. Kurz, aber kritisch-detailliert, wird auf die Umstrukturierungsmaßnahmen des STEP-U eingegangen. Die Gruppe der AWN, die sich jetzt vornehmlich um Unterbilk kümmert, ist aus einem Seminar des Fachbereichs Sozialwesen der Fachhochschule Düsseldorf (FHD) entstanden.
Zum 27. Juli 1978 lädt die AWN alle Bilker Initiativen und Gruppen zu einem Treffen ein, um zusammen gemeinsame Ziele bezüglich des STEP-Unterbilks zu formulieren. Es sollen Möglichkeiten der Zusammenarbeit gefunden werden, um “ die Gründung einer Bürgerinitiative zu gewährleisten, um so noch mehr betroffene Bilker Bürger anzusprechen [750].
In der Folge arbeiten dann die Aktion Wohnungsnot e.V., die Selbsthilfe Düsseldorf e.V. [751], die BürgerInneninitiative ‘Bilk braucht ein Schwimmbad’ [752], die Initiative Sägewerk e.V. [753], die Kulturzentrumsinitiative e.V. [754], das Anti Atom Büro Düsseldorf und die Überblick GmbH regelmäßig sowie der Kinderladen Martinstraße, die Initiative für einen Abenteuerspielplatz und die Düsseldorfer Monatsschau zeitweise an den wöchentlichen STEP-Initiativtreffen mit.
Von hier aus werden Aktionen (Infostände, Hausbesuche, Postkartenaktionen, Mietrechtsflugblätter, usw.) organisiert und koordiniert sowie durch Besuche im Planungsamt Informationen gesammelt. Ab dem 6. Januar 1979 wird ein eigenes Stadtteilbüro der Initiativen in AWN-Räumlichkeiten auf der Martinstr. 58 eröffnet.

3.2.2 Die Gründung der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’

Zum 20. März 1979 werden alle BilkerInnen zu einer BürgerInnenversammlung eingeladen. Auf dieser Veranstaltung wird zuerst ein Film über die Elisabethstraße 71 vorgeführt. In der anschließenden Diskussion wird “durch eine Vielzahl von Beiträgen deutlich, daß dies kein zufälliges Problem für Unterbilk ist, sondern eine vom STEP begünstigte Umschichtung der Bevölkerung in diesem Stadtteil vor sich geht [755]. Zudem stellen die BürgerInnen “ das Fehlen einer Menge sozialer Einrichtungen, etwa Schwimmbad, Jugendzentrum, Altentagesstätte usw.” [756] fest. Es wird konstatiert, daß in der Stadt auf der anderen Seite “ offensichtlich ausreichend Geld vorhanden ist, für den Landtag mit seinen Folgen, für Fernsehturm, Yachthafen, Golfplatz,...” [757].
Auf der von 150 Menschen besuchten Versammlung wird die Gründung einer BürgerInneninitiative beschlossen, die zwei Monate später, am 29. Mai 1979, mit großem Engagement vieler BürgerInnen unter dem Namen ‘Rettet Bilk’ entsteht.
Die AWN-Stadtteilgruppe Unterbilk löst sich, wie geplant, nach der erfolgreichen Gründung der BürgerInneninitiative auf, da man diese nicht weiter beeinflussen will. Die Stadtteilgruppe sucht sich eine neue Aufgabe und bildet, wiederum aus einem Seminar der FHD heraus, die AusländerInnengruppe Bilk der AWN (AGB).

3.2.3 Ziele der BürgerInneninitiative

Selbstformulierte Aufgaben und Ziele der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ sollen
- die konkrete Hilfestellung bei Problemen einzelner,
- das Ansprechen aller betroffenen Gruppen,
- die Aufstellung konkreter Forderungen,
- das Ankurbeln einer breiten Öffentlichkeitsarbeit und
- die Durchführung konkreter Aktionen [758]
sein.
Für den Vorsitz der BürgerInneninitiative gewinnt man Josef Maaßen. Maaßen bietet sich als Integrationskandidat für viele BilkerInnen an, da er langjähriger Vorsitzender des Bilker Schützenvereins ist, und er sich nicht nur in dieser Funktion für ‘Bilker Angelegenheiten’ interessiert und einsetzt.

3.2.4 Der ‘Fall Strahl’

Der BürgerInneninitiative sind schon kurz nach ihrer Gründung ca. 250 BürgerInnen beigetreten. Als Zusammenschluß Betroffener sieht sie ihre Hauptaufgabe in der direkten Unterstützung von Betroffenen. So wird sie erstmals aktiv, als am 26. Juni 1979 der 68jährige Rentner Friedrich Strahl und seine Lebensgefährtin zwangsgeräumt werden sollen.
Ihr Haus wurde mehrmals im Krieg zerstört und in Eigenleistung wieder aufgebaut. “ 1976 beschloß der Rat, eine Schulsportanlage für das Schulzentrum an der Redinghovenstraße anzulegen [759]. Das Haus liegt in der Nordkurve des neu zu bauenden Sportplatzes und soll, obwohl es mehrere Alternativplanungen gibt, der Sportplatzerweiterung zum Opfer fallen. Deshalb erhält Herr Strahl am 1. Dezember 1976 die erste Kündigung. Die Stadt bietet Herrn Strahl mehrere Ersatzwohnungen an, die dieser jedoch nicht annehmen kann oder will.
“- Eine Wohnung, z.B. konnte er nicht annehmen, weil sie vom Amt für Woh nungswesen bereits vergeben war.
- Eine andere Wohnung wurde ihm im Sanierungsgebiet Kiefernstr. angeboten, wo er über kurz oder lang auch vertrieben worden wäre.
- Ein kleines Häuschen am Rotdornweg wollte er nicht beziehen, da die Qualität menschenunwürdig war.
- Bei einer weiteren Wohnung, ging die Stadt sogar soweit, Wohnraum anzu bieten, der noch teilweise bewohnt war mit dem Kommentar, ‘wenn der alte Mann tot ist, können sie die anderen Quadratmeter der Wohnung bekom men’.(...)”[760]
Am 9. August 1977 reicht die Stadt Räumungsklage ein. Gegen die im Januar 1978 vom Amtsgericht Düsseldorf verfügte Räumung legt Herr Strahl zwar Berufung ein - er wird jedoch seit dieser Zeit einem ständig wachsenden psychischen Druck ausgesetzt: Von der Stadt angemietete Möbelwagen warten vor der Haustür, ein Abrissbagger wird unmittelbar neben seinem Haus postiert.
Am 18. August 1978 weist das Landgericht Düsseldorf die Berufung zurück, “ billigt Herrn Strahl aber eine Räumungsfrist bis 30. November 1978 zu.” [761]
Zwei Räumungsversuche können durch die konsequente Haltung von Herrn Strahl und die Unterstützung der BürgerInneninitiative, die mittlerweile einen ständigen Wachdienst vor dem Haus organisiert hat, vereitelt werden. Außerdem wird auf dem Gelände ein ‘Info-Wohnwagen’ aufgestellt, um PassantInnen und interessierte BürgerInnen über den ‘Fall Strahl’ zu informieren.
Am Sonntag, dem 24. Juni 1979, wird der Wachdienst eingestellt, nachdem die BürgerInneninitiative einerseits die Zusicherung der Stadt hat, “ daß eine ‘Nacht und Nebelaktion’ nicht stattfinden wird [762] und andererseits das Versprechen des Beigeordneten Ranz erhält, “ daß Herrn Strahl eine Ersatzwohnung in Bilk angeboten wird und vorher keine Zwangsräumung erfolgt [763].
Doch wie sehr sich BürgerInnen auf das Wort von PolitikerInnen und VerwaltungsbeamtInnen verlassen können, wird deutlich, als am Morgen des 26. Juni, also nur zwei Tage später, das Haus Redinghovenstraße um 4.00 Uhr früh geräumt wird.
Die Polizei riegelte die Redinghovenstraße hermetisch ab, unter Einsatz von mindestens 2 Wasserwerfern, einem Kamerawagen, Hunden und einer Hundertschaft Polizei. Der unbebaute Platz an der Redinghovenstraße war zur Hälfte mit Sperrgittern abgeriegelt. (...) Die Beamten kletterten durch die Fenster, Herr Strahl bekam in dieser Situation einen Schlag vor den Kopf.” [764]
Nachdem die Polizei die Wohnung durchsucht hat, werden Herr Strahl und seine gehbehinderte Lebensgefährtin Grete Gisbers ins Polizeipräsidium gebracht.
Gegen die Vorgehensweise der Stadt und der Polizei protestieren am nächsten Tag viele BürgerInnen. Hierbei erregt eine Protestaktion besonderes Aufsehen: “In alten Badewannen wird ein Teil des Schutts, Überbleibsel des Strahlhauses, zum Büro der Stadt ‘Modell Unterbilk’ (...) gebracht und den ‘Informanten’ vor die Füße gekippt.” [765] Kurz darauf wird zusätzlich ein Transparent mit der Aufschrift: “ Spekulanten und Stadtbeamte haben die gleichen Mittel: Zwangsräumung mit Polizeiunterstützung” [766] an dem STEP-Büro angebracht.
Die fünf an der Aktion beteiligten Leute werden in Höhe des Autohauses Becker von der Polizei angehalten und brutal zusammengeschlagen. Zwangsweise werden sie einem Blutalkoholtest unterzogen. In der Zwischenzeit hat sich eine kleine Gruppe vor dem Polizeipräsidium eingefunden, um sich für die Freilassung der Festgenommenen einzusetzen. Daraufhin werden alle Eingänge des Präsidiums von Bereitschaftspolizisten in Kampfanzügen blockiert. Vier weitere Personen werden willkürlich aus der Gruppe festgenommen.
Erst gegen Abend werden alle Festgenommenen nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach und nach wieder freigelassen.
Die BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ fordert die sofortige Rücknahme der Strafanträge - Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt - mit der Begründung, daß man Verständnis für die Aktion der jungen Leute, die sich monatelang für Herrn Strahl einsetzten, haben müsse [767].
Herr Strahl wird nach der Zwangsräumung in einem AussiedlerInnenwohnheim in Rath untergebracht.
Der Abriß des Hauses Strahls ist ein weiteres Beispiel dafür, daß auch hier städtische Planungen rigoros durchgesetzt werden, ohne die Interessen und Einwände von Betroffenen zu berücksichtigten. Es existierten zahlreiche Vorschläge, die sowohl den Planungsabsichten der Stadt, als auch dem Anliegen Herrn Strahls, in seinem Haus wohnen zu bleiben, Rechnung getragen hätten. [768]

3.2.5 Weitergehende Zielvorstellungen

Neben der Aktivierung Betroffener ist es ein weiteres Ziel der BürgerInneninitiative, Einfluß auf PolitikerInnen zu nehmen, damit wenigstens die bestehenden Gesetze zum Schutze der Betroffenen angewendet werden. Außerdem sollen mieterInnenfeindliche Gesetze novelliert werden. Konkrete Forderungen der Initiative, die mittlerweile zu einer kompetenten BürgerInnenvertretung geworden ist und die unter anderem eine selbständige MieterInnenberatung anbietet, werden auf der Jahreshauptversammlung am 24. Januar 1980 formuliert:
Wir fordern in der Auseinandersetzung mit Planern und Politikern und, wo nötig, auch gegen sie, daß die Verdrängung in Bilk auch mit den verfügbaren Mitteln der Verwaltung gestoppt wird.
Wir verlangen daher die Anwendung der Zweckentfremdungsverordnung. Die Stadt darf sich nicht hinter verwaltungsorganisatorischem Unvermögen verstecken.(...)
Es muß die Möglichkeit geschaffen werden, mißbräuchlich leerstehenden Wohnraum durch Menschen, die sich in Wohnungsnot befinden, zwangs-zubelegen.
Von der Stadt wiederum verlangen wir, daß keine Abrißgenehmigungen in Bilk mehr erteilt werden und daß endlich das gemeindliche Vorkaufsrecht gegenüber Spekulanten wahrgenommen wird.(...)
Schließlich fordern wir, ganz Bilk zum Sanierungsgebiet zu erklären, damit die Stadt noch bessere Möglichkeiten hat, gegen Spekulanten vorzugehen. [769]

3.2.6 Diskussionen über Hausbesetzungen

Innerhalb der BürgerInneninitiative werden aber auch weitergehende Aktionsformen diskutiert, um den aufgestellten Forderungen mehr Gewicht zu verleihen. Dabei kommt die Aktionsform ‘Hausbesetzung’ zwar zunächst für die BürgerInneninitiative nicht in Frage, wird jedoch nicht grundsätzlich als Mittel der Auseinandersetzung abgelehnt.
Der wichtigste Grund, das Mittel einer Hausbesetzung nicht anzuwenden, ist die Annahme, daß möglicherweise etliche BürgerInnen durch diese Aktionsform abgeschreckt würden. Damit, so wird befürchtet, würde sich eine Hausbesetzung negativ zumindest auf das quantitative Anwachsen von ‘Rettet Bilk’ auswirken. Etliche Mitglieder plädieren dafür, sich nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu bewegen. Die Initiativen [770] innerhalb der BürgerInneninitiative jedenfalls wollen den nächsten Hausabriß auf jeden Fall verhindern - und nicht erst im Nachhinein über Presse und Aktionen vor Ort dagegen protestieren.
So entsteht eine Aufgabenteilung. ‘Rettet Bilk’ ist vornehmlich verantwortlich für die Pressearbeit, die MieterInnenberatung, Gespräche mit PolitikerInnen und einer weiteren Mobilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit.
Die Initiativen beobachten verstärkt einzelne Häuser, die von SpekulantInnen leergeräumt werden, und bereiten sich auf eine Hausbesetzung vor, mit der Hoffnung, daß sie dabei letztendlich doch auf die Unterstützung und Solidarität der BürgerInneninitiative zählen können.


[747] Vgl. Interview mit W. Nodes, 4.9.95.
[748] Das Schwarzbuch wurde auf einer ganzen Seite der NRZ vorgestellt, vgl. Interview mit W. Nodes, 4.9.95.
[749] Nodes, W., Diplom Arbeit, Anhang, Material Nr. 8.
[750] Einladung der AWN zum Treffen aller Initiativen am 27.7.1978.
[751]Die SHD ist eine Gruppe von ca. zwanzig Menschen aus verschiedenen Schichten des Volkes, die zusammenleben, arbeiten und kämpfen. Einige von ihnen haben in Obdachlosenasylen, Heimen, Landeskrankenhäusern und anderen Abschiebeeinrichtungen am eigenen Leib erfahren, was Unterdrückung, Armut, Not und Elend bedeuten. (...) In der Gruppe versuchen sie, gemeinsam ein selbstbestimmtes Leben zu führen, das sich an der Gleichheit aller orientiert. Ihr Geld zum Lebensunterhalt und das Geld, das zur Durchführung politischer Organisation notwendig ist, verdienen sie in ihren eigenen Firmen (Gebrauchtmöbelläden, Kleintransporte)”, Diplom-Arbeit Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 45 ff.
[752] “Die Gründung der Bürgerinitiative geht auf die mangelnde Versorgung des Stadtteils Bilk mit sozial infrastrukturellen Einrichtungen zurück (...) speziell fordern sie ein Schwimmbad”, ebenda, S. 44.
[753]Die Initiative Sägewerk ist entstanden aus einer Gruppe von Jugendlichen, die sich zwecks gemeinsamer Freizeitgestaltung im Jahre 1969 zusammenschlossen. Zunächst trafen sie sich in einem ehemaligen Schuppen der Pfarrei St. Dionysius in Volmerswerth. Da in dem Schuppen u.a. Brennholz für die Pfarrei gesägt wurde, nannten sie sich Initiative Sägewerk. Im Jahre 1974 fand eine Umstrukturierung der Gruppe statt, in deren Zuge die Vereinsgründung erfolgte. Ab 1976 mieteten sie ein Ladenlokal, in dem sie Tee und Artikel aus der ‘dritten Welt’ verkaufen, um u.a. eine finanzielle Unterstützung für den Verein zu erreichen. Durch ihre soziale Arbeit lernten sie die Ursachen der Einsamkeit der ‘Alten’, ihre Vertreibung aus ihren langjährigen Wohnungen durch Wohnraumspekulation, sowie die mangelnde Versorgung des Stadtteils mit Infrastruktur kennen. Um die Ursachen der sozialen Konfliktsituationen zu bekämpfen, schlossen sie sich der Arbeitsgruppe STEP-U. an”, ebenda, S. 45.
[754]Das Kulturzentrum hatte ursprünglich dazu beigetragen, die undogmatische Linke zusammenzufassen. nachdem ihnen ihr Treffpunkt, eine Kneipe im Düsseldorfer Stadtteil Hamm, gekündigt worden war, und verschiedene autonome Projekte entstanden sind, entwickelten sich mehrere kontinuierlich arbeitende Gruppen, u.a. eine Stadtteilgruppe Bilk. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Stadtteilzerstörung und die damit verbundene Zerstörung der Lebenszusammenhänge, sowohl theoretisch aufzuarbeiten, als auch praktisch in einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu stellen und versuchen dies in den Stadtteil einzubringen” , ebenda, S. 44 ff.
[755] Sägespan, Nr. 1, April 79, Artikel ‘Bürgerversammlung-Step’, S. 12.
[756] Ebenda, S. 12.
[757] Ebenda, S. 12.
[758] Sägespan, Nr. 2, Juni/Juli 79, S. 16.
[759] Düsseldorfer Amtsblatt, Juli 1979.
[760] 1. Presseerklärung der Initiativen vom 27.6.79 in: Sägespan, Nr. 2, Juni/Juli 79, S. 7.
[761] Düsseldorfer Amtsblatt, Juli 1979.
[762] 1. Presseerklärung der Initiativen vom 27.6.79 in: Sägespan, Nr. 2, Juni/Juli 79, S. 7.
[763] Ebenda, S.7.
[764] 2. Presseerklärung der Initiativen vom 27.6.79 in: Sägespan, Nr. 2, Juni/Juli 79, S. 13.
[765] taz, 28.6.79.
[766] 2. Presseerklärung der Initiativen vom 27.6.79 in: Sägespan, Nr. 2, Juni/Juli 79,S. 13.
[767] Vgl. Presseerklärung der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ vom 29.6.79.
[768]- Umbau der zum Haus gehörenden Nebengebäude zu einer Umkleide- und Toilettenanlage, die von Herrn Strahl beaufsichtigt werden könnte. - Gegebenfalls Einrichtung eines Getränkeverkaufs...”, Sägespan, Nr. 2, Juni/Juli 79, S. 6.
[769] Protokoll der Jahreshauptversammlung der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ vom 24.1.80.
[770] Die BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ besteht aus betroffenen und interessierten BürgerInnen und den Gründungsinitiativen, wie SHD, Sägewerk, usw. .


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