3.3 Die Besetzung der Kronprinzenstr. 90

3.3.1 Vorgeschichte

Mehrere Düsseldorfer Initiativgruppen - Kulturzentrum, Sägewerk, SHD und andere - die alle auch in der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ mitarbeiten, suchen ab Mitte 1979 in Unterbilk verstärkt nach Häusern, die durch SpekulantInnen entmietet werden, da sie den nächsten Abriß in ihrem Stadtteil verhindern wollen. Bei ihren Beobachtungen werden die Initiativen auf das leerstehende Privathaus Kronprinzenstraße 90 aufmerksam, für das das Wohnungsamt bereits am 5. Juli 1979 - ohne es vorher besichtigt zu haben - die Zweckentfremdungsgenehmigung (sprich: die Abrißerlaubnis) erteilt hatte. Bei einer Besichtigung durch einige Initiativenmitglieder stellen diese fest, daß Elektro- und Wasserinstallationen zwar teilweise demontiert worden sind, die Bausubstanz des Hauses jedoch vollkommen in Ordnung ist. Eine daraufhin beim Amt für Wohnungswesen gestellte Anzeige wegen Zweckentfremdung wird zurückgewiesen. Ab August 1979 bemerken die Mitglieder stark zunehmende Zerstörungen am Haus. Die Fenster und das Treppenhaus werden zertrümmert und die Dachrinnen abgebaut. “ Die Firma machte das Haus ‘gutachterreif’, um die angebliche Unbewohnbarkeit nachzuweisen. [771]
Am 18. September 1979 wird ein Baugerüst am Haus Kronprinzenstraße 90 angebracht, so daß die Initiativen davon ausgehen müssen, daß der Abriß des Hauses kurz bevorsteht, obwohl das Planungsamt erst kurz vorher mitgeteilt hatte: “ Nichts soll mehr ohne eingehendes Gespräch mit dem Bürger geplant werden” [772]. Weil die Zeit drängt, beschließt eine Gruppe von Leuten noch am gleichen Abend, das Haus am nächsten Morgen - auch ohne vorherige Rücksprache auf einer Versammlung von ‘Rettet Bilk’ - instandzubesetzen. “ Mit dieser Aktion wollen sich die Initiativen gegen das Spekulantenunwesen in ihrem Stadtteil wehren. In Unterbilk sind bisher 100 Häuser verkauft und als Eigentumswohnungen ausgewiesen worden. [773] Auch die Kronprinzenstr. 90 soll für den Neubau von Eigentumswohnungen abgerissen werden.

3.3.2 Die Besetzung

In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1979 erstellen ca. 20 Leute Transparente, Flugblätter und Presseerklärungen. Es wird vereinbart, daß “ das Haus bei der ersten Aufforderung seitens der Polizei widerstandslos und ohne Gewaltanwendung [verlassen wird, denn die] gesamte Planung der Besetzung basierte auf der Einschätzung, daß die Polizei das Haus nach wenigen Stunden Besetzung räumen würde. [774]
Am 19. September um 7.15 Uhr betreten die Initiativmitglieder dann das Haus, verbarrikadieren die Eingangstüre, bringen die Transparente an der Fassade an und beginnen daraufhin mit den Aufräumungsarbeiten in dem teilweise zerstörten Haus.
Gegen 8.00 Uhr erscheint der Chef der Abbruchfirma. Er versucht deutlich zu machen, daß er ‘nur seine Pflicht’ tue und fordert die BesetzerInnen auf, “ ihren Spaß zu beenden” [775]. Dann benachrichtigt er die Polizei, so daß kurze Zeit später der Einsatzleiter des Schutzbereichs 1 am besetzten Haus eintrifft. In den folgenden Verhandlungen mit ihm wird deutlich, daß “ er die Wohnungsnot und Spekulation kenne und sich daher neutral verhalten würde. [776] Zudem gibt er den BesetzerInnen den Hinweis, “ eine einstweilige Verfügung gegen den Hausbesitzer zu erlassen. [777]
Die BesetzerInnen können nach dieser Aussage davon ausgehen, daß eine direkte Räumung des Hauses ausgeschlossen ist und beschließen, mit gerichtlichen Möglichkeiten gegen den Abriß vorzugehen.
In dem Antrag auf einstweilige Verfügung heißt es: “ Im Stadtteil Bilk [soll] durch den Abriß alter Gebäude preiswerter Wohnraum vernichtet werden. Statt dessen sollen teure Neubauwohnungen entstehen, so daß sich die Sozialstruktur in Bilk verändern würde. Das widerspräche den Interessen der Bevölkerung” [778].
Sowohl die NachbarInnenschaft als auch die positiven Pressestimmen der nächsten Tage motivieren die BesetzerInnen, über eine längere Besetzung nachzudenken.
Unterdessen kann der Eigentümer des Hauses ausfindig gemacht werden. Es handelt sich um die Spekulationsfirma Schwarz Bauplan GmbH & Co.KG. [779], die Anfang 1979 das seinerzeit noch voll bewohnte Haus als ‘Abbruchobjekt’ erwarb, um dieses “ durch einen Neubau mit fünf 110 Quadratmeter großen Wohnungen zu ersetzen. [780]
Am Nachmittag des 20. September 1979 lehnt das Gericht den Antrag einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung ab, daß Gerichte keine wohnungspolitischen Probleme lösen können [781].
Etwa zur gleichen Zeit erhalten die BesetzerInnen Besuch von einem Architekten, der in einem Gutachten die Erhaltenswürdigkeit des Bauwerks bestätigt. Unterstützt durch AnwohnerInnen, PassantInnen und gestärkt durch eine Solidaritätsadresse der BürgerInneninitiative, die dem Oberbürgermeister, den Ratsfraktionen, der Bezirksvertretung, dem Planungsausschuß, dem Planungsamt und der örtlichen Presse zugeleitet wird, beschließen die BesetzerInnen, trotz des Gerichtsurteils und entgegen ihrer bisherigen Planung, die Besetzung fortzuführen und verstärkten Druck auf die Ratsfraktionen und die Stadtverwaltung auszuüben.
Noch am selben Tag übergeben MitarbeiterInnen der Firma Schwarz der Polizei den Strafantrag.
Am Abend des 21. September 1979 findet eine Podiumsdiskussion der BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ zur Besetzung der Kronprinzenstr. 90 statt, bei der es zu einer demonstrativen Beifallsbekundung für die HausbesetzerInnen kommt [782].
Das darauffolgende Wochenende wird für die Vorbereitung eines NachbarInnenschaftsfestes sowie der anstehenden Besichtigung durch das Planungsamtes genutzt.

3.3.3 Das Abbruchkommando

Am Montag, den 24. September 1979, dem Tag, an dem VertreterInnen des Planungsamtes erwartet werden, erscheint statt dessen gegen 12.00 Uhr ein Abbruchkommando unter Polizeischutz. “ Mit Spitzhacken und Vorschlaghämmern stürmten sie zum Dachboden. Ihre Entschlossenheit und Brutalität gegenüber Menschen und Sachen ließen kein Zweifel aufkommen, was sie vorhatten: Hier übte ein Spekulant Selbstjustiz! [783]Sie werfen Ölöfen, Schränke und Gerümpel durch das Treppenhaus auf die Besetzer, Männer Frauen und Kinder. Diese verbarrikadieren sich in der 1.Etage. Verfolgt von den Arbeitern. Mehrere Male jagt die Spitzhacke gegen die verschlossene Tür [784].
Der Dachboden, das notdürftig reparierte Treppenhaus, Fenster und persönliche Gegenstände der BesetzerInnen werden bei dieser Aktion gezielt zerstört. Die zu Hilfe gerufene Polizei sieht dem ‘Schauspiel’ zunächst untätig zu und greift erst nach Ende der größten Zerstörungen ein. Die BesetzerInnen zeigen den Spekulanten Bohne wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung an.
Die erheblichen Zerstörungen machen ein erneutes Gutachten notwendig, in dem der entstandene Sachschaden auf 70.000 DM beziffert, die Erhaltenswürdigkeit des Gebäudes jedoch bestätigt wird. Die BesetzerInnen beschließen, im Haus zu bleiben.

3.3.4 Die Kommunalwahlen 1979

Vermutlich treffen sie diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahlen am 30. Oktober 1979. Insbesondere vor Wahlen sind Parteien und PolitikerInnen immer darauf bedacht, ein positives Presseecho zu erhalten.
Besonders die SPD, die ihre Position als stärkste Fraktion im Stadtrat verteidigen möchte, soll unter Druck gesetzt werden. Wilfried Nodes vom AWN-Vorstand beschreibt in einem Kommentar über die Besetzung der Kronprinzenstr. 90 im Überblick vom Oktober 1979 die Lage der SPD recht treffend: “ Die Situation ist schlimm für die SPD. 2 Wochen vor der Wahl ist das passiert, was nicht passieren durfte. Der SPD wurde exemplarisch vorgeführt, daß Schluß sein muß mit Gelaber und hohlen Sprüchen. Denn es geht auch anders. Und wie sich diese Partei jetzt verhält, ist widersprüchlich und gefährlich. Vor die Wahl (im doppelten Sinn) gestellt, das Haus zu kaufen (quasi als Denkmal), es sofort räumen zu lassen oder bis nach der Wahl zu warten (wie es Fraktionschef Müller gerne hätte) taktiert und paktiert sie mit Besetzern, Besitzern und Polizei. Statt zu einem glaubwürdigen ‘Nein’ gegen Spekulation und Mietvertreibung zu kommen.” [785]
Bis zu den Kommunalwahlen am 30. September 1979 wird es nun jedoch zu keinen offiziellen Reaktionen oder Stellungnahmen von Parteien und Verwaltung mehr kommen. Einzig die ‘neue’ Alternative Liste Düsseldorf solidarisiert sich mit den HausbesetzerInnen. Die SPD verliert ihre Mehrheit und die CDU zieht, mit einem Stimmenplus von 2,3 Prozent zur Kommunalwahl 1974 [786], als stärkste Fraktion in den Düsseldorfer Rat ein.

3.3.5 Die ‘Besetzung’ des Wohnungsamtes

Innerhalb der nächsten Woche macht sich eine immer größere Ohnmacht unter den BewohnerInnen breit. Die Besetzung sollte eine politische Aktion sein, um auf das SpekulantInnentum in Bilk aufmerksam zu machen; sie hatte ursprünglich nicht zum Ziel, das Haus Kronprinzenstraße 90 zu halten. Deswegen hatte sich niemand auf eine derart lange Besetzung vorbereitet. Nach und nach müssen nun immer mehr BesetzerInnen ihrer geregelten Arbeit nachgehen, so daß absehbar ist, daß die Besetzung nicht mehr lange aufrecht zu erhalten ist. Aus dieser Situation heraus soll es bei der Besetzung jetzt nur noch darum gehen, die Stadt zu einer Entscheidung zu zwingen, “ sei es, daß sie im Sinne der betroffenen Wohnungssuchenden und der Bilker Bevölkerung einlenkt oder sei es, daß sie ihr wahres Gesicht zeigt und mit der ihr zur Verfügung stehenden Macht versucht, den Widerstand gegen ihre Planung zu brechen. [787]
Um dieser Forderung mehr Gewicht zu verleihen, beschließen die BesetzerInnen zusammen mit den Initiativen eine spektakuläre Aktion: Für Montag, den 8. Oktober 1979 wird geplant, mit einer Gruppe von Leuten ins Amt für Wohnungswesen zu gehen und dort so lange dort zu bleiben, bis eine Entscheidung über die Zukunft des besetzten Hauses getroffen ist.
Am Morgen des 8.10. gehen also 35 Leute in das Amt und fordern den Amtsleiter bzw. den zuständigen Dezernenten zu sprechen. Ein herbeigeeilter Angestellter verspricht den Anwesenden mündlich, “ das Haus am Freitag, vier Tage später, besichtigen zu lassen [788]. Nicht völlig von der Ernsthaftigkeit dieses Versprechens überzeugt, beschließen die AktionsteilnehmerInnen, weiter im Amt auszuharren. Nun wird - nach Rücksprache mit dem Oberstadtdirektor - die Polizei verständigt: sie soll die Behörde räumen. [789]
Ab 15.00 Uhr wurde dann die Friedrich-Ebert-Straße ab der Kreuzung Karlstraße gesperrt und eine Hundertschaft Polizisten, darunter auch das SEK, räumte auf brutalste Weise das Wohnungsamt leer. [790] 29 Personen werden festgenommen und erkennungsdienstlich (ED-) ‘behandelt’.

3.3.6 Die Räumung

Am nächsten Tag, dem 9. Oktober 1979, wird das seit 20 Tagen besetzte Haus unter massivem Polizeieinsatz geräumt und anschließend dem Erdboden gleich gemacht. Trotz der immer wieder betonten Gewaltlosigkeit seitens der BesetzerInnen wird “ ein riesiges Polizeiaufgebot einschließlich eines Spezialeinsatzkommandos und eines Filmwagens [791] aufgeboten. Anzunehmen ist, daß die großangelegten Polizeieinsätze dazu dienen sollen, “ jedem klar [zu] machen, wie mit dem Widerstand gegen Häuserabriß und SpekulantInnentum verfahren wird. [792]
Die BesetzerInnen haben das Haus jedoch schon vor der Räumung verlassen, so daß am nächsten Tag in der Presse zu lesen ist: “ Polizei stürmte leeres Haus” [793].
Kommunikation mal anders: Noch vor den Kommunalwahlen hatten Düsseldorfer PolitikerInnen und das Planungsamt versprochen: “ Nichts soll mehr ohne eingehendes Gespräch mit dem Bürger geplant werden” [794].
In einem Nachruf auf die Besetzung schreibt der Sägespan: “ Wieder einmal ist erfolgreich saniert worden. Hurra! [795]

3.3.7 Einschätzung der Besetzung

Trotz der Räumung war die Besetzung der Kronprinzenstr. 90 keine Niederlage. Die ursprünglichen Ziele der HausbesetzerInnen,
“- die städtische Sanierungsplanung und Machenschaften der Spekulanten öffentlich zu machen, die die Vertreibung der Bewohner zur Folge haben
- den Wohnungsnotstand in Düsseldorf aufzuzeigen und auch, daß durch einfache Renovierungen billiger Wohnraum für Wohnungssuchende erhalten werden kann” [796], wurden erreicht. Drei Wochen lang berichtete die Presse ausführlich über die Besetzung und ihre Ursachen. So konnte eine breite öffentliche Diskussion über Wohnraumzerstörung und Umstrukturierung erreicht werden.
Auch, wenn das Haus selbst nicht erhalten werden konnte, so wurde doch ein für Düsseldorfer Verhältnisse relativ breites linkes Aktionsbündnis geschaffen, das sich mit der Aktionsform und den Zielen der HausbesetzerInnen solidarisierte. “ Gerade diese Einigkeit und die Solidarität der Bevölkerung mit der gewaltfreien Aktion sind die entscheidende Stärke im Kampf gegen die Abrißpolitik der Stadt. [797] Diese letzte Besetzung der siebziger Jahre - die gleichzeitig die erste Hausbesetzung seit über vier Jahren ist - wirft ihre Schatten auf die sich verschärfenden Auseinandersetzungen der beginnenden Achtziger voraus.


[771] Dokumentation zur Hausbesetzung der Kronprinzenstraße 90, S.2 in: Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 66.
[772] RP, 20.9.1979.
[773] NRZ, 20.9.1979.
[774] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 67.
[775] Überblick, 10/79, S. 46.
[776] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 68.
[777] Überblick, 10/79, S. 46.
[778] WZ, 20.9.1979.
[779]Inhaber der Firma sind Ursula Bohne, geb. Schwarz und Christel Männel, deren Ehemänner die leitenden Architekten der Firma sind; Dieter Bohne und Volker Männel treten als eigentliche Drahtzieher auf. (...) Die Spekulationsfirma trat auch unter anderen Namen auf; bekannt sind:
a) Schwarz Immobilienverwertungs KG, (...), b) Schwarz Industriegelände KG, (...), c) Schwarz Bauplangesellschaft mbH (...).
Ein anderes Abbruchobjekt erwarb die Firma Schwarz Bauplan GmbH & CO.KG. in Düsseldorf-Oberbilk, Pionierstr. 53. Eine türkische Familie, die in der Kronprinzenstr. 90 wohnte wurde für einige Monate in diesem Haus untergebracht, bis auch hier die Arbeiten zu Umwandlungen in Eigentumswohnungen begannen”, Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 65.
[780] NRZ, 20.9.79.
[781] Vgl. Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 69.
[782] Vgl. Überblick, 10/79, S. 47.
[783] Dokumentation der Hausbesetzung Kronprinzenstr. 90, S. 17, in: Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 73.
[784] Überblick, 10/79, S. 47.
[785] Ebenda , S.47.
[786] Vgl. Weidenhaupt, H., Kleine Geschichte der Stadt Düsseldorf, 10. Aufl., S. 234.
[787] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 77.
[788] Ebenda, S. 79.
[789] Vgl. ebenda, S. 79.
[790] Dokumentation der Hausbesetzung Kronprinzenstr. 90, S. 30, in: ebenda, S. 79.
[791] Ebenda, S. 83.
[792] Dokumentation der Hausbesetzung Kronprinzenstr. 90, S. 40, in: ebenda, S. 84.
[793] NRZ, 10.10.79.
[794] RP, 20.9.79.
[795] Sägespan, Nr. 4, Dez/Jan 79/80.
[796] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 103.
[797] Überblick, 10/79, S. 47.


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