Mehrere Düsseldorfer Initiativgruppen -
Kulturzentrum, Sägewerk, SHD und andere - die alle auch in der
BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ mitarbeiten, suchen ab
Mitte 1979 in Unterbilk verstärkt nach Häusern, die durch
SpekulantInnen entmietet werden, da sie den nächsten Abriß in
ihrem Stadtteil verhindern wollen. Bei ihren Beobachtungen werden
die Initiativen auf das leerstehende Privathaus
Kronprinzenstraße 90 aufmerksam, für das das Wohnungsamt
bereits am 5. Juli 1979 - ohne es vorher besichtigt zu haben -
die Zweckentfremdungsgenehmigung (sprich: die Abrißerlaubnis)
erteilt hatte. Bei einer Besichtigung durch einige
Initiativenmitglieder stellen diese fest, daß Elektro- und
Wasserinstallationen zwar teilweise demontiert worden sind, die
Bausubstanz des Hauses jedoch vollkommen in Ordnung ist. Eine
daraufhin beim Amt für Wohnungswesen gestellte Anzeige wegen
Zweckentfremdung wird zurückgewiesen. Ab August 1979 bemerken
die Mitglieder stark zunehmende Zerstörungen am Haus. Die
Fenster und das Treppenhaus werden zertrümmert und die
Dachrinnen abgebaut. “ Die Firma machte das Haus ‘gutachterreif’,
um die angebliche Unbewohnbarkeit nachzuweisen. ”[771]
Am 18. September 1979 wird ein Baugerüst am Haus
Kronprinzenstraße 90 angebracht, so daß die Initiativen davon
ausgehen müssen, daß der Abriß des Hauses kurz bevorsteht,
obwohl das Planungsamt erst kurz vorher mitgeteilt hatte: “ Nichts
soll mehr ohne eingehendes Gespräch mit dem Bürger geplant
werden” [772].
Weil die Zeit drängt, beschließt eine Gruppe von Leuten noch am
gleichen Abend, das Haus am nächsten Morgen - auch ohne
vorherige Rücksprache auf einer Versammlung von ‘Rettet Bilk’
- instandzubesetzen. “ Mit dieser Aktion wollen sich die
Initiativen gegen das Spekulantenunwesen in ihrem Stadtteil
wehren. In Unterbilk sind bisher 100 Häuser verkauft und als
Eigentumswohnungen ausgewiesen worden. ”[773] Auch die Kronprinzenstr. 90 soll für den
Neubau von Eigentumswohnungen abgerissen werden.
In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1979
erstellen ca. 20 Leute Transparente, Flugblätter und
Presseerklärungen. Es wird vereinbart, daß “ das Haus bei
der ersten Aufforderung seitens der Polizei widerstandslos und
ohne Gewaltanwendung [verlassen wird, denn die] gesamte
Planung der Besetzung basierte auf der Einschätzung, daß die
Polizei das Haus nach wenigen Stunden Besetzung räumen würde. ”[774]
Am 19. September um 7.15 Uhr betreten die Initiativmitglieder
dann das Haus, verbarrikadieren die Eingangstüre, bringen die
Transparente an der Fassade an und beginnen daraufhin mit den
Aufräumungsarbeiten in dem teilweise zerstörten Haus.
Gegen 8.00 Uhr erscheint der Chef der Abbruchfirma. Er versucht
deutlich zu machen, daß er ‘nur seine Pflicht’ tue und
fordert die BesetzerInnen auf, “ ihren Spaß zu beenden” [775]. Dann benachrichtigt er die
Polizei, so daß kurze Zeit später der Einsatzleiter des
Schutzbereichs 1 am besetzten Haus eintrifft. In den folgenden
Verhandlungen mit ihm wird deutlich, daß “ er die
Wohnungsnot und Spekulation kenne und sich daher neutral
verhalten würde. ”[776]
Zudem gibt er den BesetzerInnen den Hinweis, “ eine
einstweilige Verfügung gegen den Hausbesitzer zu erlassen. ”[777]
Die BesetzerInnen können nach dieser Aussage davon ausgehen,
daß eine direkte Räumung des Hauses ausgeschlossen ist und
beschließen, mit gerichtlichen Möglichkeiten gegen den Abriß
vorzugehen.
In dem Antrag auf einstweilige Verfügung heißt es: “ Im
Stadtteil Bilk [soll] durch den Abriß alter Gebäude
preiswerter Wohnraum vernichtet werden. Statt dessen sollen teure
Neubauwohnungen entstehen, so daß sich die Sozialstruktur in
Bilk verändern würde. Das widerspräche den Interessen der
Bevölkerung” [778].
Sowohl die NachbarInnenschaft als auch die positiven
Pressestimmen der nächsten Tage motivieren die BesetzerInnen,
über eine längere Besetzung nachzudenken.
Unterdessen kann der Eigentümer des Hauses ausfindig gemacht
werden. Es handelt sich um die Spekulationsfirma Schwarz Bauplan
GmbH & Co.KG. [779], die
Anfang 1979 das seinerzeit noch voll bewohnte Haus als ‘Abbruchobjekt’
erwarb, um dieses “ durch einen Neubau mit fünf 110
Quadratmeter großen Wohnungen zu ersetzen. ”[780]
Am Nachmittag des 20. September 1979 lehnt das Gericht den Antrag
einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung ab, daß
Gerichte keine wohnungspolitischen Probleme lösen können [781].
Etwa zur gleichen Zeit erhalten die BesetzerInnen Besuch von
einem Architekten, der in einem Gutachten die
Erhaltenswürdigkeit des Bauwerks bestätigt. Unterstützt durch
AnwohnerInnen, PassantInnen und gestärkt durch eine
Solidaritätsadresse der BürgerInneninitiative, die dem
Oberbürgermeister, den Ratsfraktionen, der Bezirksvertretung,
dem Planungsausschuß, dem Planungsamt und der örtlichen Presse
zugeleitet wird, beschließen die BesetzerInnen, trotz des
Gerichtsurteils und entgegen ihrer bisherigen Planung, die
Besetzung fortzuführen und verstärkten Druck auf die
Ratsfraktionen und die Stadtverwaltung auszuüben.
Noch am selben Tag übergeben MitarbeiterInnen der Firma Schwarz
der Polizei den Strafantrag.
Am Abend des 21. September 1979 findet eine Podiumsdiskussion der
BürgerInneninitiative ‘Rettet Bilk’ zur Besetzung der
Kronprinzenstr. 90 statt, bei der es zu einer demonstrativen
Beifallsbekundung für die HausbesetzerInnen kommt [782].
Das darauffolgende Wochenende wird für die Vorbereitung eines
NachbarInnenschaftsfestes sowie der anstehenden Besichtigung
durch das Planungsamtes genutzt.
Am Montag, den 24. September 1979, dem Tag, an
dem VertreterInnen des Planungsamtes erwartet werden, erscheint
statt dessen gegen 12.00 Uhr ein Abbruchkommando unter
Polizeischutz. “ Mit Spitzhacken und Vorschlaghämmern
stürmten sie zum Dachboden. Ihre Entschlossenheit und
Brutalität gegenüber Menschen und Sachen ließen kein Zweifel
aufkommen, was sie vorhatten: Hier übte ein Spekulant
Selbstjustiz! ”[783] “
Sie werfen Ölöfen, Schränke und Gerümpel durch das
Treppenhaus auf die Besetzer, Männer Frauen und Kinder. Diese
verbarrikadieren sich in der 1.Etage. Verfolgt von den Arbeitern.
Mehrere Male jagt die Spitzhacke gegen die verschlossene Tür ”[784].
Der Dachboden, das notdürftig reparierte Treppenhaus, Fenster
und persönliche Gegenstände der BesetzerInnen werden bei dieser
Aktion gezielt zerstört. Die zu Hilfe gerufene Polizei sieht dem
‘Schauspiel’ zunächst untätig zu und greift erst nach Ende
der größten Zerstörungen ein. Die BesetzerInnen zeigen den
Spekulanten Bohne wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung an.
Die erheblichen Zerstörungen machen ein erneutes Gutachten
notwendig, in dem der entstandene Sachschaden auf 70.000 DM
beziffert, die Erhaltenswürdigkeit des Gebäudes jedoch
bestätigt wird. Die BesetzerInnen beschließen, im Haus zu
bleiben.
Vermutlich treffen sie diese Entscheidung auch
vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahlen am 30.
Oktober 1979. Insbesondere vor Wahlen sind Parteien und
PolitikerInnen immer darauf bedacht, ein positives Presseecho zu
erhalten.
Besonders die SPD, die ihre Position als stärkste Fraktion im
Stadtrat verteidigen möchte, soll unter Druck gesetzt werden.
Wilfried Nodes vom AWN-Vorstand beschreibt in einem Kommentar
über die Besetzung der Kronprinzenstr. 90 im Überblick vom
Oktober 1979 die Lage der SPD recht treffend: “ Die
Situation ist schlimm für die SPD. 2 Wochen vor der Wahl ist das
passiert, was nicht passieren durfte. Der SPD wurde exemplarisch
vorgeführt, daß Schluß sein muß mit Gelaber und hohlen
Sprüchen. Denn es geht auch anders. Und wie sich diese Partei
jetzt verhält, ist widersprüchlich und gefährlich. Vor die
Wahl (im doppelten Sinn) gestellt, das Haus zu kaufen (quasi als
Denkmal), es sofort räumen zu lassen oder bis nach der Wahl zu
warten (wie es Fraktionschef Müller gerne hätte) taktiert und
paktiert sie mit Besetzern, Besitzern und Polizei. Statt zu einem
glaubwürdigen ‘Nein’ gegen Spekulation und Mietvertreibung
zu kommen.” [785]
Bis zu den Kommunalwahlen am 30. September 1979 wird es nun
jedoch zu keinen offiziellen Reaktionen oder Stellungnahmen von
Parteien und Verwaltung mehr kommen. Einzig die ‘neue’ Alternative
Liste Düsseldorf solidarisiert sich mit den
HausbesetzerInnen. Die SPD verliert ihre Mehrheit und die CDU
zieht, mit einem Stimmenplus von 2,3 Prozent zur Kommunalwahl
1974 [786], als stärkste
Fraktion in den Düsseldorfer Rat ein.
Innerhalb der nächsten Woche macht sich eine
immer größere Ohnmacht unter den BewohnerInnen breit. Die
Besetzung sollte eine politische Aktion sein, um auf das
SpekulantInnentum in Bilk aufmerksam zu machen; sie hatte
ursprünglich nicht zum Ziel, das Haus Kronprinzenstraße 90 zu
halten. Deswegen hatte sich niemand auf eine derart lange
Besetzung vorbereitet. Nach und nach müssen nun immer mehr
BesetzerInnen ihrer geregelten Arbeit nachgehen, so daß absehbar
ist, daß die Besetzung nicht mehr lange aufrecht zu erhalten
ist. Aus dieser Situation heraus soll es bei der Besetzung jetzt
nur noch darum gehen, die Stadt zu einer Entscheidung zu zwingen,
“ sei es, daß sie im Sinne der betroffenen
Wohnungssuchenden und der Bilker Bevölkerung einlenkt oder sei
es, daß sie ihr wahres Gesicht zeigt und mit der ihr zur
Verfügung stehenden Macht versucht, den Widerstand gegen ihre
Planung zu brechen. ”[787]
Um dieser Forderung mehr Gewicht zu verleihen, beschließen die
BesetzerInnen zusammen mit den Initiativen eine spektakuläre
Aktion: Für Montag, den 8. Oktober 1979 wird geplant, mit einer
Gruppe von Leuten ins Amt für Wohnungswesen zu gehen und dort so
lange dort zu bleiben, bis eine Entscheidung über die Zukunft
des besetzten Hauses getroffen ist.
Am Morgen des 8.10. gehen also 35 Leute in das Amt und fordern
den Amtsleiter bzw. den zuständigen Dezernenten zu sprechen. Ein
herbeigeeilter Angestellter verspricht den Anwesenden mündlich,
“ das Haus am Freitag, vier Tage später, besichtigen zu
lassen ”[788]. Nicht
völlig von der Ernsthaftigkeit dieses Versprechens überzeugt,
beschließen die AktionsteilnehmerInnen, weiter im Amt
auszuharren. Nun wird - nach Rücksprache mit dem
Oberstadtdirektor - die Polizei verständigt: sie soll die
Behörde räumen. [789]
“Ab 15.00 Uhr wurde dann die Friedrich-Ebert-Straße ab der
Kreuzung Karlstraße gesperrt und eine Hundertschaft Polizisten,
darunter auch das SEK, räumte auf brutalste Weise das
Wohnungsamt leer. ”[790]
29 Personen werden festgenommen und erkennungsdienstlich (ED-)
‘behandelt’.
Am nächsten Tag, dem 9. Oktober 1979, wird das
seit 20 Tagen besetzte Haus unter massivem Polizeieinsatz
geräumt und anschließend dem Erdboden gleich gemacht. Trotz der
immer wieder betonten Gewaltlosigkeit seitens der BesetzerInnen
wird “ ein riesiges Polizeiaufgebot einschließlich eines
Spezialeinsatzkommandos und eines Filmwagens ”[791] aufgeboten. Anzunehmen ist,
daß die großangelegten Polizeieinsätze dazu dienen sollen, “
jedem klar [zu] machen, wie mit dem Widerstand gegen
Häuserabriß und SpekulantInnentum verfahren wird. ”[792]
Die BesetzerInnen haben das Haus jedoch schon vor der Räumung
verlassen, so daß am nächsten Tag in der Presse zu lesen ist:
“ Polizei stürmte leeres Haus” [793].
Kommunikation mal anders: Noch vor den Kommunalwahlen hatten
Düsseldorfer PolitikerInnen und das Planungsamt versprochen: “
Nichts soll mehr ohne eingehendes Gespräch mit dem Bürger
geplant werden” [794].
In einem Nachruf auf die Besetzung schreibt der Sägespan:
“ Wieder einmal ist erfolgreich saniert worden. Hurra! ”[795]
Trotz der Räumung war die Besetzung der
Kronprinzenstr. 90 keine Niederlage. Die ursprünglichen Ziele
der HausbesetzerInnen,
“- die städtische Sanierungsplanung und Machenschaften der
Spekulanten öffentlich zu machen, die die Vertreibung der
Bewohner zur Folge haben
- den Wohnungsnotstand in Düsseldorf aufzuzeigen und auch,
daß durch einfache Renovierungen billiger Wohnraum für
Wohnungssuchende erhalten werden kann” [796], wurden erreicht. Drei Wochen lang
berichtete die Presse ausführlich über die Besetzung und ihre
Ursachen. So konnte eine breite öffentliche Diskussion über
Wohnraumzerstörung und Umstrukturierung erreicht werden.
Auch, wenn das Haus selbst nicht erhalten werden konnte, so wurde
doch ein für Düsseldorfer Verhältnisse relativ breites linkes
Aktionsbündnis geschaffen, das sich mit der Aktionsform und den
Zielen der HausbesetzerInnen solidarisierte. “ Gerade diese
Einigkeit und die Solidarität der Bevölkerung mit der
gewaltfreien Aktion sind die entscheidende Stärke im Kampf gegen
die Abrißpolitik der Stadt. ”[797] Diese letzte Besetzung der siebziger
Jahre - die gleichzeitig die erste Hausbesetzung seit über vier
Jahren ist - wirft ihre Schatten auf die sich verschärfenden
Auseinandersetzungen der beginnenden Achtziger voraus.
[771] Dokumentation zur Hausbesetzung der Kronprinzenstraße
90, S.2 in: Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument
zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 66.
[772] RP, 20.9.1979.
[773] NRZ, 20.9.1979.
[774] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument
zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 67.
[775] Überblick, 10/79, S. 46.
[776] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument
zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 68.
[777] Überblick, 10/79, S. 46.
[778] WZ, 20.9.1979.
[779] “ Inhaber der Firma sind Ursula Bohne, geb.
Schwarz und Christel Männel, deren Ehemänner die leitenden
Architekten der Firma sind; Dieter Bohne und Volker Männel
treten als eigentliche Drahtzieher auf. (...) Die
Spekulationsfirma trat auch unter anderen Namen auf; bekannt
sind:
a) Schwarz Immobilienverwertungs KG, (...), b) Schwarz
Industriegelände KG, (...), c) Schwarz Bauplangesellschaft mbH
(...).
Ein anderes Abbruchobjekt erwarb die Firma Schwarz Bauplan
GmbH & CO.KG. in Düsseldorf-Oberbilk, Pionierstr. 53. Eine
türkische Familie, die in der Kronprinzenstr. 90 wohnte wurde
für einige Monate in diesem Haus untergebracht, bis auch hier
die Arbeiten zu Umwandlungen in Eigentumswohnungen begannen”, Freitag,
B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur Durchsetzung
wohnungspolitischer Forderungen, S. 65.
[780] NRZ, 20.9.79.
[781] Vgl. Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als
Instrument zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S.
69.
[782] Vgl. Überblick, 10/79, S. 47.
[783] Dokumentation der Hausbesetzung Kronprinzenstr. 90, S.
17, in: Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument zur
Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 73.
[784] Überblick, 10/79, S. 47.
[785] Ebenda , S.47.
[786] Vgl. Weidenhaupt, H., Kleine Geschichte der Stadt
Düsseldorf, 10. Aufl., S. 234.
[787] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument
zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 77.
[788] Ebenda, S. 79.
[789] Vgl. ebenda, S. 79.
[790] Dokumentation der Hausbesetzung Kronprinzenstr. 90, S.
30, in: ebenda, S. 79.
[791] Ebenda, S. 83.
[792] Dokumentation der Hausbesetzung Kronprinzenstr. 90, S.
40, in: ebenda, S. 84.
[793] NRZ, 10.10.79.
[794] RP, 20.9.79.
[795] Sägespan, Nr. 4, Dez/Jan 79/80.
[796] Freitag, B., Kohnen, E., Hausbesetzung als Instrument
zur Durchsetzung wohnungspolitischer Forderungen, S. 103.
[797] Überblick, 10/79, S. 47.